es gab schon so ähnliche fragen aber es wurde leider noch nicht wirklich beantwortet,
ich will ab nächsten Monat ein Gewerbe anmelden,
ich habe aber dieses jahr und und vor allem 12.2003 eine Große Investiton dafür schon getätigt , da es bislang auch ein Hobby war.
Nun möchte ich es Gewerblich betreiben und mich würde da natürlich brennend interessieren, wie ich die Vorsteuer zurück erhalten kann.
Oder ob es überhaupt geht, es beläuft sich auf ein Investment von ca 13000 EUR.
§ 15 UStG setzt voraus, dass ein Unternehmer für einen anderen
Unternehmer etwas geliefert hat.
Das ist hier aber nicht so, denn der Gegenstand wurde dir als
Privatperson geliefert.
Hallo,
obiges ist formell vollkommen richtig, die Frage ist nur, wann hat denn die Unternehmereigenschaft begonnen?
Nach der laienhaften (das soll keine Beleidigung sein) Sachverhaltsdarstellung wohl noch nicht zum Zeitpunkt der Lieferung, ein Profi könnte dies aber evtl. anders sehen.
EStlich gibt es das Problem wohl das hier eine Einlage i.H. der urspr. Anschaffungskosten aber abzgl. virtuelle AfA gemacht werden muss. Auch das sollte sich ein Profi anschauen.
obiges ist formell vollkommen richtig, die Frage ist nur, wann
hat denn die Unternehmereigenschaft begonnen?
Nach der laienhaften (das soll keine Beleidigung sein)
Sachverhaltsdarstellung wohl noch nicht zum Zeitpunkt der
Lieferung, ein Profi könnte dies aber evtl. anders sehen.
Das haben wir in Klausuren „reingeheimnissen“ genannt, etwas konstruieren, was da gar nicht steht.
Ich denke, wenn das Ding in 12.2003 gekauft wurde und in 10.2005 ein Gewerbe anmeldet wird, sollte schon ein sehr guter Profi gefunden werden, der daraus noch eine Unternehmereigenschaft in 12.2003 hinbastelt…
Wenn man was-auch-immer für das Gewerbe z. B. über ebay von privat kauft, kann man ja auch keine Vorsteuer wiederbekommen, weil Privatleute halt keine Vorsteuer vereinahmen können/dürfen.
Man muss dann eben beim Einkaufspreis handeln, oder den Verkaufspreis entsprechend planen.
Wenn man was-auch-immer für das Gewerbe z. B. über ebay von
privat kauft, kann man ja auch keine Vorsteuer wiederbekommen,
weil Privatleute halt keine Vorsteuer vereinahmen
können/dürfen.
Man muss dann eben beim Einkaufspreis handeln, oder den
Verkaufspreis entsprechend planen.
Also nehmen wir mal an ich kaufe von ebay oder sonstigen privatleuten ohne Rechnung für 1000€ fürs Gewerbe:
Wie gebe ich das als Ausgabe beim Finazamt an, da ich ja keine Rechnung erhalte?
Wenn ich es aber dann für 1000€ Verkaufe, muß ich ja die 16% draufrechnen.
MfG
Also nehmen wir mal an ich kaufe von ebay oder sonstigen
privatleuten ohne Rechnung für 1000€ fürs Gewerbe:
Wie gebe ich das als Ausgabe beim Finazamt an, da ich ja keine
Rechnung erhalte?
Man hat das Mail von ebay über den Zuschlag und man hat einen Kontoauszug von der Überweisung.
Es existieren also Belege.
Wenn der Verkäufer um die Ecke wohnt, oder wenn man etwas auf dem Flohmarkt kauft, besorgt man sich vorher einen Quittungsblock und lässt sich eine Quittung für die Bezahlung unterschreiben.
Merke: „Möglichst nichts ohne Beleg!“
Wenn ich es aber dann für 1000€ verkaufe, muß ich ja die 16%
draufrechnen.
Ja, wenn man auf die Kleingewerbeoption verzichtet hat, oder wenn man so viel Umsatz hat, dass man mit Umsatzsteuer arbeiten muss.
(mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer )
ich es es aber dann für 1000€ Verkaufe, muß ich ja die 16%
draufrechnen.
Da die 160€ nur sozusagen „an Stelle des Staates“ vereinnahmt und ihm dann abgeliefert werden,
bleibt bei Kauf 1.000€ und Verkauf netto 1.000€ genau 0€ Gewinn.
Wenn’s was bringen soll, muss die Ware z. B. für 1.100€ plus 16% MwSt. verkauft werden.
Die 100€ müssen dann als Gewinn in der EkSteuererklärung angegeben werden.