Investitionen vor der Gewerbeanmeldung

Hallo,

es gab schon so ähnliche fragen aber es wurde leider noch nicht wirklich beantwortet,

ich will ab nächsten Monat ein Gewerbe anmelden,
ich habe aber dieses jahr und und vor allem 12.2003 eine Große Investiton dafür schon getätigt , da es bislang auch ein Hobby war.
Nun möchte ich es Gewerblich betreiben und mich würde da natürlich brennend interessieren, wie ich die Vorsteuer zurück erhalten kann.
Oder ob es überhaupt geht, es beläuft sich auf ein Investment von ca 13000 EUR.

Aus diesem Grund Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,

meiner Meinung nach gar nicht.

§ 15 UStG setzt voraus, dass ein Unternehmer für einen anderen Unternehmer etwas geliefert hat.

Das ist hier aber nicht so, denn der Gegenstand wurde dir als Privatperson geliefert.

http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p15.html

Gruß

Petz

Hi,

ja klar, aber wenn ich jetz damit Geld verdienen will muß es ja wohl irgend etwas wie eine Privateinlage sein/geben, die mann auch absetzen kann.

MfG

Hallo,

na klar kannst du eine Einlage tätigen, habe ich nicht abgestritten.

Aber deine Frage war, ob du die Vorsteuer wieder zurückbekommen kannst, und das kannst du eben nicht :frowning:

Gruß

Petz

ich habe aber dieses jahr und und vor allem 12.2003 eine Große
Investiton dafür schon getätigt

Was war es denn?

a) Ware, die verarbeitet bzw. verkauft wird, oder
b) Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen?

Kann man so etwas nicht dem Gewerbe zu einem realistischen (Zeit-)wert) „verkaufen“ und dann
a) abschreiben
b) als Ausgaben betrachten?

Gruß JoKu

Das stimmt
Hatte dieses Jahr bei einer ähnlichen Sache eien Beratung von einen Finanzbeamten bekommen.

Die sind übrigens sehr hilfreich und geben auch gute Tips (Solange man ein kleiner ist)

Hi zoomi,

auch hier antworten manchmal Finanzbeamte …

Hi joku,

Was war es denn?

a) Ware, die verarbeitet bzw. verkauft wird, oder
b) Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen?

Was macht das für einen Unterschied in dieser Fragestellung ?

Kann man so etwas nicht dem Gewerbe zu einem realistischen
(Zeit-)wert) „verkaufen“

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p6.html

und dann

a) abschreiben
b) als Ausgaben betrachten?

a) ja
b) ja

Aber die Vorsteuer bekommt man trotzdem nicht wieder !

Petz

Hallo,

meiner Meinung nach gar nicht.

§ 15 UStG setzt voraus, dass ein Unternehmer für einen anderen
Unternehmer etwas geliefert hat.

Das ist hier aber nicht so, denn der Gegenstand wurde dir als
Privatperson geliefert.

Hallo,

obiges ist formell vollkommen richtig, die Frage ist nur, wann hat denn die Unternehmereigenschaft begonnen?
Nach der laienhaften (das soll keine Beleidigung sein) Sachverhaltsdarstellung wohl noch nicht zum Zeitpunkt der Lieferung, ein Profi könnte dies aber evtl. anders sehen.

EStlich gibt es das Problem wohl das hier eine Einlage i.H. der urspr. Anschaffungskosten aber abzgl. virtuelle AfA gemacht werden muss. Auch das sollte sich ein Profi anschauen.

Grüße
Chris

Hallo,

obiges ist formell vollkommen richtig, die Frage ist nur, wann
hat denn die Unternehmereigenschaft begonnen?
Nach der laienhaften (das soll keine Beleidigung sein)
Sachverhaltsdarstellung wohl noch nicht zum Zeitpunkt der
Lieferung, ein Profi könnte dies aber evtl. anders sehen.

Das haben wir in Klausuren „reingeheimnissen“ genannt, etwas konstruieren, was da gar nicht steht.
Ich denke, wenn das Ding in 12.2003 gekauft wurde und in 10.2005 ein Gewerbe anmeldet wird, sollte schon ein sehr guter Profi gefunden werden, der daraus noch eine Unternehmereigenschaft in 12.2003 hinbastelt…

Petz

Kann man so etwas nicht dem Gewerbe zu einem realistischen
(Zeit-)wert) „verkaufen“

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p6.html

interessanter Link. :smile:

die Vorsteuer bekommt man trotzdem nicht wieder !

klar, es wird ja „von privat“ „gekauft“.

Wenn man was-auch-immer für das Gewerbe z. B. über ebay von privat kauft, kann man ja auch keine Vorsteuer wiederbekommen, weil Privatleute halt keine Vorsteuer vereinahmen können/dürfen.

Man muss dann eben beim Einkaufspreis handeln, oder den Verkaufspreis entsprechend planen.

Gruß Joku

Wenn man was-auch-immer für das Gewerbe z. B. über ebay von
privat kauft, kann man ja auch keine Vorsteuer wiederbekommen,
weil Privatleute halt keine Vorsteuer vereinahmen
können/dürfen.

Man muss dann eben beim Einkaufspreis handeln, oder den
Verkaufspreis entsprechend planen.

Also nehmen wir mal an ich kaufe von ebay oder sonstigen privatleuten ohne Rechnung für 1000€ fürs Gewerbe:
Wie gebe ich das als Ausgabe beim Finazamt an, da ich ja keine Rechnung erhalte?
Wenn ich es aber dann für 1000€ Verkaufe, muß ich ja die 16% draufrechnen.
MfG

Also nehmen wir mal an ich kaufe von ebay oder sonstigen
privatleuten ohne Rechnung für 1000€ fürs Gewerbe:
Wie gebe ich das als Ausgabe beim Finazamt an, da ich ja keine
Rechnung erhalte?

Man hat das Mail von ebay über den Zuschlag und man hat einen Kontoauszug von der Überweisung.
Es existieren also Belege.
Wenn der Verkäufer um die Ecke wohnt, oder wenn man etwas auf dem Flohmarkt kauft, besorgt man sich vorher einen Quittungsblock und lässt sich eine Quittung für die Bezahlung unterschreiben.
Merke: „Möglichst nichts ohne Beleg!“

Wenn ich es aber dann für 1000€ verkaufe, muß ich ja die 16%
draufrechnen.

Ja, wenn man auf die Kleingewerbeoption verzichtet hat, oder wenn man so viel Umsatz hat, dass man mit Umsatzsteuer arbeiten muss.
(mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer )

ich es es aber dann für 1000€ Verkaufe, muß ich ja die 16%
draufrechnen.

Da die 160€ nur sozusagen „an Stelle des Staates“ vereinnahmt und ihm dann abgeliefert werden,
bleibt bei Kauf 1.000€ und Verkauf netto 1.000€ genau 0€ Gewinn. :frowning:

Wenn’s was bringen soll, muss die Ware z. B. für 1.100€ plus 16% MwSt. verkauft werden.

Die 100€ müssen dann als Gewinn in der EkSteuererklärung angegeben werden.

Gruß JoKu

Gruß JoKu