Investitionsabzug (Ansparabschreibung)

Liebe/-r Experte/-in,
bisher konnte mir niemand helfen. Vielleicht bin ich ja hier richtig mit den 3 Fragen.

Ich habe meinen Job aufgegeben um mich selbständig zu machen.
Ich plane eine KFZ-Werkstatt zu kaufen (Altersnachfolge).
Ich möchte für 2009 ein Investitionsabzug machen um meine komplette Lohnsteuer und KiSt. wieder zu bekommen.

Ich weiß jetzt im Moment noch nicht, welches Anlagegut wie viel wert ist.

1.F. Wie soll ich dann ein Investitionsabzug machen?

2.F. Was passiert wenn der Kaufpreis für eine gebrauchte Hebebühne 5000,- ist (geschätzt für die Steuererklärung), diese aber nur noch einen Buchwert von einem Euro hat?

3.F.Kann man „pauschal“ bei einer geplanten Selbständigkeit einen Investitionsabzug machen weil ich weiß, dass ich mindestens 150.000€ in die Hand nehme?

Für Antworten, Tipps, und Hinweise bin ich echt dankbar. :smile:
Gruß Micha

hallo,
ein freundschaftlicher rat:

also grundsätzlich alles kein problem,
aber in diesem fall rate ich ihnen dringend kontakt mit einem steuerberater aufzunehmen. hier sollte nicht gespart werden. immerhin sollte für das gekaufte unternehmen ja uach nicht zuviel bezahlt werden. später brauchen sie sowiso einen der für sie die monatlichen lohnsteuer und umsatzsteueranmeldungen macht.

sollten sie jemand an der hand haben, der ihnen das nebenbei macht, so muss diese person die von ihnen gestellte frage problemlos beantworten können.

mfg

Hallo Micha,

wenn geplant ist, eine Kfz-Werkstatt zu kaufen, wurde es wahrscheinlich noch nicht in 2009 getan!? Die Lohnsteuer 2009 kann man aber nur zurückbekommen, wenn die Verluste auch schon in 2009 auftraten.
Wenn die Werkstatt gekauft wird, kann ab dem Jahr des Kaufes ein Investitionsabzugsbetrag für zukünftige Anschaffungen gebildet werden. Da die Werkstatt dann ja schon gekauft wurde, ist nur eine Sonderabschreibung möglich.
Bei der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags wird der zukünftige Kaufpreis geschätzt, wenn er nicht bekannt ist, und wenn er im nachhinein darunter liegt, wird die Steuererklärung für dieses vergangene Jahr geändert und der Investitionsabzug im Nachhinein dann runtergerechnet.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße!

Hm, aber ich kann doch als Existenzgründer Vorkosten geltend machen. Die Ansparabschreibung gehört dazu. Der sog. Investitionsabzugsbetrag ist ja dafür gedacht, im vorherigen Jahr Steuern zu mindern-also im jahr vor dem Kauf. :wink:. Ich mache eigentlich damit einen Verlustvortrag- Stimmt`s?

Bei Steuerberaten.de wollen die für die 3 Fragen doch tatsächlich 91€ haben- ziemlich übertrieben. find ich.

Und wenn die Steuererklärung 09 rückwirkend geändert wird ist auch schlecht. Es kann doch nicht sein, das ich eine geplante Investition von über 100.000 € nicht schon in der steuererklärung 09 berücksichtigen kann.
Immerhin macht das 4500€ mehr Rückzahlung aus.

Naja villeicht fällt Dir ja noch was ein. dann lass es mich wissen. :smile:

Gruß Micha

Hallo Herr Lehmann, Wenn alles kein Problem ist, raus mit der Sprache… :smile:

Also die Fachabteilung der ARAG (RSV über Wiso-Sparbuch) konnte mir das nicht mal eben sagen und die bei steuerberaten.de wollen gleich 91€ für die drei Fragen-etwas übertrieben finde ich.

Es geht nicht um die Bewertung der KFZ Werkstatt, lediglich darum, das ich den Investitionsabzug
irgendwie geltend machen will, um meine kompleten Lohnsteuer aus 09 zurück zu bekommen.

Wenn also was gutes einfällt, immer raus damit :smile:

Gruß Micha

Hallo Micha,

du möchtest einen Investitionsabzug nach § 7g EStG machen? Dir ist aber klar, dass du im Jahr des Erwerbs diesen Abzug auch wieder gewinnerhöhend auflösen musst?

Nur wenn ein Anlagegut nur 1 Euro Buchwert hat, heißt es ja nicht, dass es nichts mehr wert ist. Dem Investitionsabzug unterliegen eigentlich stets geschätzte Werte. Es muss sich jedoch um ein „abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut“ handeln. Da du jedoch den ganzen Betrieb kaufst, glaube ich nicht das man hierfür bzw. für Teile eine Rücklage bilden kann.
Hier findest du die gestzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html

Vielleicht mal direkt mit dem Finanzamt sprechen oder einen guten Steuerberater suchen. Denn wenn am Anfang einer Firmengründung etwas schief geht, geht der Betrieb meistens den Bach runter. Und das muss ja nicht sein.

Viel Erfolg

Hm, was meinst du mit den Vorkosten als Existenzgründer? Die Anschaffungskosten? Aber den Investitionsabzugsbetrag kann ich ja nur im Rahmen meines Unternehmens bilden. Dafür muß das erstmal bestehen. Und dann kann ich im ersten Jahr frühestens den Investitionsabzugsbetrag für das nächste Jahr bilden, wenn ich da große Anschaffungen plane. Übrigens nur für bewegliche Anschaffungsgüter, also der Unternehmenskauf ist auch kein bewegliches Gut, selbst wenn es möglich wäre. :wink:
Und die Minderung im Vorjahr ist so gemeint, daß man seinen Gewinn (aus Gewerbebetrieb) im Vorjahr der Anschaffung zwecks Liquidität mindern kann, damit erhöht sich aber der Gewinn im Folgejahr. Also alles im Unternehmen selbst. Der Wiki-Artikel dazu ist auch sehr gut geschrieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsabzugsbetrag

Vor dem Kauf der Werkstatt würde ich trotzdem einen Termin mit einem Steuerberater ausmachen, Erstberatung ist meist um die 100,- € incl. USt, einen Steuerberater für die Buchführung braucht man meistens sowieso. Die 91,- € finde ich auch ziemlich viel, vor allem, da man ja für eine Erstberatung genauso viel zahlt und da meist mehr als 3 Fragen stellen darf. :wink:

Frag ruhig weiter, wenn noch was unklar ist. :wink:
Viele Grüße!

ok,
max betrag 200.000 €.
max 40 % der anschaffungskosten pro wirtschaftsgut
(bewegliche wirtschaftsgüter des anlagevermögens)
auch für gebrauchte wirtschaftsgüter
betriebsvermögen darf nicht größer sein als 235.000 €
bei bilanzierenden bzw. 100.000 € Gewinn bei sog.
Einnahmen-überschußrechner.

bsp.
für gebr. pkw sind 20.000 € fällig. dann können sie
max. 40 % davon = 8.000 € als investitionsabzug
geltend machen.

wichtig:
sie sollten jedoch beachten, dass wenn sie die
investition nicht vornehmen. die sache vom finanzamt
rückgängig gemacht wird, mit der folge dass es zu
einer steuerrückzahlung samt zinsen (6 % p.a.) kommen
wird.

außerdem wird der von ihnen geplante investitions-
abzug für das jahr 2009 an der tatsache scheitern,
dass sie m.e. ein sog. existenzgründer sind.
wenn solche betriebe eröffnen, müssen verbindliche
bestellungen für die wirtschaftsgüter vorliegen.
in ihrem fall also für das bereits vergangene jahr
2009.
dies dürfte jedoch nicht der fall sein.
und da dies nicht vorliegt, wird das finanzamt den
investitionsabzug nicht anerkennen.

pers. anmerkung:
trotzdem bleibe ich bei meinem statement. suchen sie
sich einen guten steuerberater. mit dem wiso sparbuch
können sie sich zwar die pers. eink.st. erkl. machen,
mehr aber auch nicht.

nach meiner erfahrung bestehen auch die banken auf
jahresabschlüsse, welche vom steuerberater geprüft
wurden. d.h. spätestens wenn sie geld von der bank
benötigen brauchen sie einen.

Hallo Micha,

zuerst Entschuldigung für die späte Antwort, aber durch einen Unfall war ich außer Gefecht.

Vorsicht mit der Ansparabschreibung. Die Bestimmungen sind sehr streng geworden. Bei Nichtnutzung wird sie rückwirkend aufgelöst und führt zu Neuberechnung der alten Steuer.

Im Hinblick auf die Selbstständigkeit benötigst Du ja in jedem Fall einen Steuerberater; laß die im Vorfeld beraten.

Ein guter Steuerberater, da ja auch bestimmt Deine Steuererklärung bearbeitet, sollte nichts onder nicht viel kosten.

MfG

Stefan Seidel