Investitionsabzug bei tw. privat genutztem PKW

Hallo,

ein Einzelunternehmer kauft 2010 ein Neufahrzeug, welches er auch privat nutzt (1% Regelung).
Darf er dafür für das Jahr 2009 einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen?
Ich las von mindestens 90% gewerblicher Nutzung - die wäre kaum nachzuweisen. Zudem sei der PKW der einzige auch privat genutzte PKW, die Jahresfahrleistung 60.000km. 90% private Nutzung entsprächen daher gerade mal 6.000km pro Jahr, was sicher überschritten wird.

Hallo!

Das Fahrzeug muss nachweislich zu mehr als 90% betrieblich genutzt werden. Nachweislich heißt, ein Fahrtenbuch ist notwendig.

Wenn dies nicht erfüllt ist, ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht möglich.

Gruß

Jörg

Das Fahrzeug muß nachweislich zu mehr als 90% betrieblich
genutzt werden. Nachweislich heißt, ein Fahrtenbuch ist
notwendig.

Wenn dies nicht erfüllt ist, ist die Inanspruchnahme des
Investitionsabzugsbetrags nicht möglich.

Obwohl - bilden kann man den Investitionsabzugsbetrag schon. Allerdings wäre er bei den erwähnten Voraussetzungen nicht gegen die Investition abzugsfähig und nach spätestens 3 Veranlagungszeiträumen rückwirkend im Jahr der Bildung aufzulösen (zzgl. 6% Zinsen p. a. mit „Anlaufhemmung“).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Bildung des IAB wäre rechtlich auch schon unzulässig da nicht beabsichtigt wird, das WG überwiegend betrieblich zu nutzen.
In der Praxis wird dies allerdings (zum Zeitpunkt der Bildung) vom FA schwer nachzuweisen sein.

Die Bildung des IAB wäre rechtlich auch schon unzulässig da
nicht beabsichtigt wird, das WG überwiegend betrieblich zu
nutzen.
In der Praxis wird dies allerdings (zum Zeitpunkt der Bildung)
vom FA schwer nachzuweisen sein.

Ebend.

Ein Dozent uns immer sagte, daß das Finanzamt keinen Gehirnscanner hat…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Das Fahrzeug muss nachweislich zu mehr als 90% betrieblich
genutzt werden. Nachweislich heißt, ein Fahrtenbuch ist
notwendig.

Das ist eine nicht schöne Regelung, die Kleinunternehmern nicht gerade entgegen kommt.

Man könnte auf die Idee kommen, eine alte Möhre mit billigst Steuer und Versicherung zuzulassen, um das andere Fahrzeug als zu 100% betriebllich genutzt plausibel deklarieren zu können.

Aber nein, wir sind ja ehrlich.