Investitionsabzugsbetrag

Hallo zusammen,

angenommen man hat im Jahr 2007 ein Investitionsabzugsbetrag angegeben, den man jetzt rückgängig machen muss. Im welchen Formular und wo muss man das jetzt eintragen?

Danke!
John

hallo John,

der Betrag wird außerhalb der Bilanz bzw. EÜR auf einer Extra-Anlage ausgewiesen (so wie „früher“ auch die Zurechnung der Verzinsung bei Auflösung der 7g-Rücklage).

Gruß
Sonja

der Betrag wird außerhalb der Bilanz bzw. EÜR auf einer
Extra-Anlage ausgewiesen (so wie „früher“ auch die Zurechnung
der Verzinsung bei Auflösung der 7g-Rücklage).

Sicher ???

Nach § 7g Abs. 3 EStG ist der Einkommensteuerbescheid 2007 zu ändern.

Hallo Petz,

ja sicher! :smile:

Nehmen wir an, in 2009 rechnet ein Stpfl seinen Invest.Betrag ausserbilanziell hinzu.

Das Finanzamt ändert dann den alten Bescheid von Amts wegen.

Gruß
Sonja

Das war aber nicht die Ausgangsfrage.

Der in 2007 (zu Unrecht) gebildete Abzugsbetrag soll wieder aufgelöst werden ist die Ausgangsfrage.

Will man einen Investitionsabzugsbetrag auflösen, gibt man in der Anlage EÜR den Betrag in Zeile 62 an. Bilanziert man, gehören die Angaben auf ein Zusatzblatt zur Bilanz.

Eine Herabsetzung macht man in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Zeile 31 geltend.

Das Finanzamt korrigiert dann den alten Bescheid von Amts wegen.

Ist das jetzt klarer ausgedrückt? (Sorry besser kann ich es grad nicht erklären.)

Gruß
Sonja

Hallo Sonja,
hallo Petz,

vielen Dank für Eure Antworten!

In dem Ausgangsbeispiel geht es um die Rückgängigmachung nach § 7g Abs. 3 EStG. Es wird nicht bilanziert.

Die Herabsetzung und die Auflösung resultieren aus dem § 7g II EStG. Voraussetzung dafür: Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts.

Und für die Rückgängigmachung bleibt anscheinend tatsächlich nur eine Extra-Anlage.

Danke und viele Grüße,
John