Hallo,
nehmen wir mal an, ein Gewerbetreibender (Gewinnermittlung mittels EÜR) sitzt zum Jahresende 2010 über seinen Büchern und überlegt sich, dass er zeitnah (voraussichtlich 1. Qu. 2011) einen neuen Firmenwagen anschaffen will. Da er immer ein Fahrzeug kauft, stellen sich für ihn die Fragen,
ob er für dieses einen Investitionsabzugsbetrag gem. §7g EStG (Schwellenwerte werden eingehalten) im Jahr 2010 bilden darf,
ob er beider Preisangabe eine „Punktladung“ angeben muss oder ob er auch günstiger oder teurer kaufen darf,
wie er diesen Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung auflösen muss (ist es richtig, dass er den Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend hinzurechnen muss, er aber gleichzeitig das neue Auto und somit den Gewinn im Jahr 2011 mit einer Art von Sonder-AfA (§ 7g, Abs. 2, Satz 2) um den gleichen Betrag mindern darf?) und
wirkt sich die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags auch auf die Gewerbesteuer aus (Wird bei der Berechnung der Gewerbesteuer der so geminderte Gewinn berücksichtigt?)?
Alternativ stellt er sich die Frage, ob er eine Leasingsonderzahlung im Jahr der Anschaffung voll ansetzen darf (Gewinnermittlung mittels EÜR) oder ob er diese auf die Vertragslaufzeit verteilen muss? Was passiert mit dem Ansatz, wenn er im darauffolgenden Jahr das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft kauf?
Herzlichen Dank für Eure Hinweise!