Investitionsabzugsbetrag für neuen Firmenwagen?

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Gewerbetreibender (Gewinnermittlung mittels EÜR) sitzt zum Jahresende 2010 über seinen Büchern und überlegt sich, dass er zeitnah (voraussichtlich 1. Qu. 2011) einen neuen Firmenwagen anschaffen will. Da er immer ein Fahrzeug kauft, stellen sich für ihn die Fragen,

ob er für dieses einen Investitionsabzugsbetrag gem. §7g EStG (Schwellenwerte werden eingehalten) im Jahr 2010 bilden darf,

ob er beider Preisangabe eine „Punktladung“ angeben muss oder ob er auch günstiger oder teurer kaufen darf,

wie er diesen Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung auflösen muss (ist es richtig, dass er den Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend hinzurechnen muss, er aber gleichzeitig das neue Auto und somit den Gewinn im Jahr 2011 mit einer Art von Sonder-AfA (§ 7g, Abs. 2, Satz 2) um den gleichen Betrag mindern darf?) und

wirkt sich die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags auch auf die Gewerbesteuer aus (Wird bei der Berechnung der Gewerbesteuer der so geminderte Gewinn berücksichtigt?)?

Alternativ stellt er sich die Frage, ob er eine Leasingsonderzahlung im Jahr der Anschaffung voll ansetzen darf (Gewinnermittlung mittels EÜR) oder ob er diese auf die Vertragslaufzeit verteilen muss? Was passiert mit dem Ansatz, wenn er im darauffolgenden Jahr das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft kauf?

Herzlichen Dank für Eure Hinweise!

Guten Morgen!

ob er für dieses einen Investitionsabzugsbetrag gem. §7g EStG
(Schwellenwerte werden eingehalten) im Jahr 2010 bilden darf,

Ja, aber Achtung beim Thema Auto: Das Wirtschaftsgut, also das Auto, muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr überwiegend betrieblich genutzt werden, das heißt zu mehr als 90%. Falls es ein nutzfahrzeug ist, kein Problem, falls es ein PKW, o.ä. ist, muss ein Fahrtenbuch geführt werden und die berufliche Nutzung über 90% liegen.

ob er beider Preisangabe eine „Punktladung“ angeben muss oder
ob er auch günstiger oder teurer kaufen darf,

Wenn teurer kein Problem, wenn günstiger wird der IAB im Jahr der Bildung herabgesetzt.

wie er diesen Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung
auflösen muss (ist es richtig, dass er den
Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend hinzurechnen muss, er
aber gleichzeitig das neue Auto und somit den Gewinn im Jahr
2011 mit einer Art von Sonder-AfA (§ 7g, Abs. 2, Satz 2) um
den gleichen Betrag mindern darf?) und

Korrekt

wirkt sich die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags auch
auf die Gewerbesteuer aus (Wird bei der Berechnung der
Gewerbesteuer der so geminderte Gewinn berücksichtigt?)?

Ja, der gewerbesteuerliche Gewinn wird dadurch auch gemindert wie der einkommensteuerliche.

Alternativ stellt er sich die Frage, ob er eine
Leasingsonderzahlung im Jahr der Anschaffung voll ansetzen
darf (Gewinnermittlung mittels EÜR)

Ja

oder ob er diese auf die Vertragslaufzeit verteilen muss?

Nein

Was passiert mit dem Ansatz,
wenn er im darauffolgenden Jahr das Fahrzeug von der
Leasinggesellschaft kauf?

Nichts, es sei denn sie wird zurückgezahlt, dann wäre sie negative Ausgabe also Einnahme im Zeitpunkt der Rückzahlung.

Gruß

JÖrg