Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor einigen Wochen meine erste Einkommensteuer-Erklärung inkl. Gewinn-/Verlustrechnung für meine 2012 errichtete PV-Anlage eingereicht.
Mir war nicht bekannt, dass es die Möglichkeit eines Investitionsabzugsbetrages gibt. Deshalb habe ich „nur“ die Abschreibung und alle weiterhin angefallenen Ausgaben aufgeführt.
Bin ich als Privatperson, die auf dem Privathaus eine PV-Anlage betreibt (ich hab den Erfassungsbogen ausgefüllt, zahle und erhalte somit UST zurück und habe eine neue Steuer-Nr), berechtigt, diesen Abzugsbetrag zu verwenden?
Geht das auch nachträglich noch? Also im 2. Jahr?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Moin, moin,
also als „Steuerlaie“ bin ich der Ansicht, daß die Sonderabschreibung ab dem 1. Jahr genutzt werden muss, um dann auch weiterhin geltend gemacht werden zu können. Rechtsverbindliche Auskünfte kann und darf nur ein Steuerberater geben.
mfg tugu
Ob das nachträglich geht weis ich nicht
Die Berechtigung besteht auf jeden Fall
hallo
entweder ein fax ans finanzamt,
das finanzamt ist zur auskunft verpflichtet-
oder einen steuerbrater fragen-
ich kenn mich eher mit der technischen seite aus.
lieben dank
gerd.
Als Privat Person müssen Sie im Jahr vor der Anschaffung eine verbindliche Bestellung der Anlage getätigt haben.
Kann ich nicht sagen, am besten ihren steuerberater fragen.
Hallo,
meine Sache ist die Technik. Bei den kaufmännischen Sachen habe ich nur Halbwissen. Sorry.
Da hilft nur ein Steuerberater (und eine Steuerberaterin natürlich auch).
Oder vielleicht Thomas Seltmann.
http://thomas-seltmann.de/
Viel Erfolg
Heinz
Hallo Wolfi,
zur Beantwortung dieser Frage solltest du am Besten einen Steuerberater aufsuchen, der das Ganze für dich in die Hand nimmt. Hier kann ich dir leider keine genaue Auskunft geben. Nur soviel, hier wirst du von den meisten FA nicht mehr als reine Privatperson behandelt, sondern als Kleingewerbetreibender. Ich denke im Nachhinein wird da nichts mehr zu machen sein.
Du bist in diesem fall keine privatperson mehr
sondern ein gewerbetrieb da gibt es steuerlich verschiedene möglichkeiten ,ich würde ein steuerberater
zur rate ziehen
Hallo, das ist eher ein Frage für Steuerexperten.
Sorry wenn ich da nicht weiterhelfen kann.
Das kann Dir keiner verbindlich zusagen außer Deinem zuständigen FA. Ruf’ doch einfach den Beamten an, der Dich veranlagt…
Hallo,
da Sie mit der Gewinn-/Verlustrechnung gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb der PV-Anlage gegenüber dem Finanzamt erklärt haben, steht Ihnen der IAB (Investitionsabzugsbetrag) zu. Dieser könnte noch für 2011 geltend gemacht werden. Das sind 40 % der Anschaffungskosten als vorweggenommene Abschreibung, welche das Einkommen 2011 mindern würden.
Mit freundlichen Grüßen
M.S.
Hallo Wolfi,
ich kann hierbei leider nicht weiter helfen.
Man kann diese Frage aber mal hier: http://www.haustechnikdialog.de/ im Forum stellen.
Oder bei der Verbraucherzentrale oder Steuerberater anrufen. (Auch wenn es Geld kostet)
Viel Erfolg
Tammo