Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer 2007

Hallo
kann mir jemand bei folgender Überlegung weiterhelfen:

Gewinn 2007 nach Investitionabszugsbetrag 80.000,-
Investitionsabzugsbetrag 2007 100.000,-
Gewerbesteuerrückstellung wurde anahnd des verringerten Gewinns gebildet

mit der Bilanz 2010 wird der Investitionsabzugsbetrag ohne Investition aufgelöst

Es kommen neue Bescheide in denen der Gewinn mit 180.000,- steht.

ABER warum wird die Gewerbesteuerrückstellung nicht angepasst?

2007 hatte die Gewerbesteuer doch noch Auswirkung auf die Ausgaben? Oder?
Es kommt ja doch ein ganz schöner Betrag zusammen bei der Höhe des Investitionsabzugsbetrag - das betrifft die Einkommensteuer doch auch ziemlich - ob jetzt die Gewerbesteuerrückstellung für 2007 um die Nachzahlung aus dem Investitionsabzugsbetrag erhöht wird oder nicht.

Muss da ein Antrag gestellt werden oder muss man die erhöhte Nachzahlung (die ja höher ist als wenn man den Ivestitionsabzugsbetrag von vornherein nicht gebildet hötte) und die 6% Zins/Jahr akzeptieren?

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken!
Vielen Dank im voraus!

Gewinn 2007 nach Investitionabszugsbetrag 80.000,-
Investitionsabzugsbetrag 2007 100.000,-
Gewerbesteuerrückstellung wurde anhand des verringerten
Gewinns gebildet

mit der Bilanz 2010 wird der Investitionsabzugsbetrag ohne
Investition aufgelöst

Es kommen neue Bescheide in denen der Gewinn mit 180.000,-
steht.

Bescheide für 2007 sicherlich.

ABER warum wird die Gewerbesteuerrückstellung nicht angepaßt?

Die Bilanz wird nicht geändert.

2007 hatte die Gewerbesteuer doch noch Auswirkung auf die
Ausgaben? Oder?
Es kommt ja doch ein ganz schöner Betrag zusammen bei der Höhe
des Investitionsabzugsbetrag - das betrifft die
Einkommensteuer doch auch ziemlich - ob jetzt die
Gewerbesteuerrückstellung für 2007 um die Nachzahlung aus dem
Investitionsabzugsbetrag erhöht wird oder nicht.

Muß da ein Antrag gestellt werden oder muß man die erhöhte
Nachzahlung (die ja höher ist als wenn man den
Ivestitionsabzugsbetrag von vornherein nicht gebildet hätte)

Einfach mal eine Rechnung erstellen, wie hoch die Gewerbesteuer gewesen wäre, wenn man den IAB nicht gebildet hätte und mit der jetzigen Gewerbesteuer vergleichen. Falls Differenz zugunsten des Finanzamtes - Einspruch einlegen.

und die 6% Zins/Jahr akzeptieren?

Der Zinslauf begann erst am 01.04.2009. Ab diesem Zeitpunkt werden 0,5% Zinsen p. M. erhoben. Für das gesamte Jahr 2008 wurden somit keine Zinsen festgesetzt.

Die Zinsen muß man akzeptieren, wenn sie in der Höhe stimmen. Einspruch ist voraussichtlich nur erfolgreich, wenn der Zinsbetrag unrichtig ist.

Wurde denn die Investitionsabsicht die ganzen 3 Jahre aufrecht erhalten? Ggf. hätte man schon im Rahmen der Veranlagung 2008 oder 2009 feststellen können, daß das mit der Investition nichts wird. Dann wären die Zinsen niedriger gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Einfach mal eine Rechnung erstellen, wie hoch die
Gewerbesteuer gewesen wäre, wenn man den IAB nicht gebildet
hätte und mit der jetzigen Gewerbesteuer vergleichen. Falls
Differenz zugunsten des Finanzamtes - Einspruch einlegen.

Gewerbesteuer-Rückstellung 2007 unter Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags z.B. 8.000,- bei 100.000,- Gewinn

Gewerbesteuer-Rückstellung 2007 ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrag wären ca. 18.000,- bei 170.000,- Gewinn
(180.000,- abzgl. weiterer RST v. 10.000,-)

lt. Finanzamt hätte man aber einen Gewinn von 180.000,-
das macht z.B. 22.000,- Gewerbesteuer aus - und bei der Einkommensteuer hätte man ja auch 10.000,- mehr zu versteuern ???

Das mit dem Zins ist ok - kann ich nachvollziehen

hallo,

i.S. verzinsung IAB gibt es ein verfahren beim FG niedersachsen.

Einspruch einlegen !!!

5.05.2011 - 1K 2266/10

gruß inder

i.S. verzinsung IAB gibt es ein verfahren beim FG
niedersachsen.

Einspruch einlegen !!!

5.05.2011 - 1K 2266/10

Gut - gab es dieses Verfahren…

Es ist zugunsten der Anwendbarkeit des § 233a Abs. 2a AO entschieden worden. Also Beginn Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres der Nichtinvestition, nicht 15 Monate nach Ablauf des Jahres der Rückgängigmachung des IAB.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald