Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit den Steuererklärungen für 2008 gibt es leider mit dem folgenden Sachverhalt Probleme, vielleicht hat der ein oder andere eine Idee bzw Hinweise dazu.
Angenommen als Gewerbetreibender hat man 2008 einen ganz guten Gewinn erzielt. Auch dank der Wirtschaftskrise ist dieser im Jahr 2009 doch dann erheblich eingebrochen. Nun überlegt man, ob der Inv-kostenabz.Betrag nicht eine Möglichkeit seine könnte, dass zu versteuernde Einkommen im Jahr 08 zu verringern und im Jahr 09 zu erhöhen und damit zu glätten, um der Progression in der Est etwas zu entgehen. Die Vorraussetzungen für den Inv-abzugsBetrag wären erfüllen. Die Frage ist, ob es sich überhaupt lohnt, wenn man überhaupt keine Investition tätigen will, also nur den Betrag in 08 bilden und in 09 wieder auflösen will (um eben einen Teil des Gewinns in 09 zu verlagern), da man die Summe ja wohl auch mit 6% verzinst an das FA zahlen muss.
Kann es sich trotzdem lohnen (z.B. weil sich die Summe dann auf 09 bezieht)? Oder ist es unter dem Gesichtspunkt das man keine Anschaffung tätigen will in jedem Fall unsinnig?
Vielen Dank schon mal für eure Meinungen!