Hallo zusammen,
ich stehe vor folgender Frage: Ein Unternehmen mietet eine Immobilie um diese für wohltätige und repräsentative Zwecke zu nutzen. Nun tut sich die Möglichkeit auf diese zu erwerben. Bei der Entscheidungsfindung wird eine Investitionsrechnung angestellt, ob der Kauf oder eine weitere Anmietung vorteilhafter ist. Sollte man bei dieser Betrachtung den Wiederverkaufswert mitberücksichtigen? Bin mir da unsicher, da eine Wiederveräußerung nicht in der Absicht des Unternehmens liegt, andererseits kann man diesen (dann entscheidenden) Faktor m.E. auch nicht einfach unberücksichtigt lassen.
Herzlichen Dank im Voraus für etwaige Antowrten und viele Grüße,
LennyKL