Guten Tag zusammen!
Ich habe bei der Auflösung einer Investionsrücklage einen Fehler gemacht den ich nun zu lösen versuche.
Ich habe 2007 bei meiner Gewinnberechnung 3.600,-€ für die geplante Anschaffung eines PKWs geltend gemacht.
Ende 2008 habe ich mir dann auch ein Fahrzeug im Wert von 11.000,-€ / brutto zugelegt.
Da ich dieses Fahrzeug per Afa über 6 Jahre (es ist ein Kombi) abschreiben muss habe ich fälschlicher weise nur den Grundbetrag auf den sich die Afa bezieht von 11.000,-€ um 3.600,-€ auf 7.400,-€ gekürzt, was mir im nachhinein als totaler Quatsch erscheint.
Die GÜ-rechnung für 2008 habe aber nicht um 3.600,-€ erhöht. Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug tauchen also seither immer nur als teil des Abschreibungsspiegels auf. Die für die folgenden Jahre eingesetze Abschreibungen haben sich ebenfalls immer auf die ursrünglich eingesetzen 7.400,-€ bezogen.
Das Finanzamt hat mir nun eine Nachversteuerung der 3.600,-€ aus dem Jahr 2007 geschickt, plus Zinsen natürlich.
Welche Änderungen muss ich vornehmen um die Sache wiede gerade zu biegen? ODER:
Wie wäre richtigerweise vorgegangen??
Reicht eine geänderte GÜ-Rechnung für 2008 und damit Nachversteuerung in 2008 (was für mich wesentlich günstiger wäre)?
Muss ich ggf. den Afa-Spiegel der letzten 3 Jahre ändern??
ICH FREU MICH ÜBER JEDE HILFE!
Vielen Dank!
F.Fischer
Als kleiner Nachtrag zur Anerkennungsfähigkeit meiner Investitionsrücklage durch das Finanzamt: Ich habe diesen gekauften Wagen als auch den Vorgänger immer nach der 1% Methode versteuert. Es gibt, wie ich jetzt erst gelesen habe, wohl Schwierigkeiten bei der Anerkennung der IVRL wenn das Investionsgut (der PKW) nicht zu mind. 90% geschäftlich genutzt wird.
NOCHMALS, DANKE!