Investitionsrücklage NICHT eingelöst

Guten Tag zusammen!

Ich habe bei der Auflösung einer Investionsrücklage einen Fehler gemacht den ich nun zu lösen versuche.

Ich habe 2007 bei meiner Gewinnberechnung 3.600,-€ für die geplante Anschaffung eines PKWs geltend gemacht.

Ende 2008 habe ich mir dann auch ein Fahrzeug im Wert von 11.000,-€ / brutto zugelegt.

Da ich dieses Fahrzeug per Afa über 6 Jahre (es ist ein Kombi) abschreiben muss habe ich fälschlicher weise nur den Grundbetrag auf den sich die Afa bezieht von 11.000,-€ um 3.600,-€ auf 7.400,-€ gekürzt, was mir im nachhinein als totaler Quatsch erscheint.

Die GÜ-rechnung für 2008 habe aber nicht um 3.600,-€ erhöht. Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug tauchen also seither immer nur als teil des Abschreibungsspiegels auf. Die für die folgenden Jahre eingesetze Abschreibungen haben sich ebenfalls immer auf die ursrünglich eingesetzen 7.400,-€ bezogen.

Das Finanzamt hat mir nun eine Nachversteuerung der 3.600,-€ aus dem Jahr 2007 geschickt, plus Zinsen natürlich.

Welche Änderungen muss ich vornehmen um die Sache wiede gerade zu biegen? ODER:

Wie wäre richtigerweise vorgegangen??

Reicht eine geänderte GÜ-Rechnung für 2008 und damit Nachversteuerung in 2008 (was für mich wesentlich günstiger wäre)?

Muss ich ggf. den Afa-Spiegel der letzten 3 Jahre ändern??

ICH FREU MICH ÜBER JEDE HILFE!

Vielen Dank!

F.Fischer

Als kleiner Nachtrag zur Anerkennungsfähigkeit meiner Investitionsrücklage durch das Finanzamt: Ich habe diesen gekauften Wagen als auch den Vorgänger immer nach der 1% Methode versteuert. Es gibt, wie ich jetzt erst gelesen habe, wohl Schwierigkeiten bei der Anerkennung der IVRL wenn das Investionsgut (der PKW) nicht zu mind. 90% geschäftlich genutzt wird.
NOCHMALS, DANKE!

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,
leider kann ich Dir da nicht helfen. Ich bin mehr im Arbeits- und nicht im Steuerrecht zu Hause. Ich glaube, dass Dein Fall hier bearbeitet werden sollte.
Ich hoffe, Du hast Glück und es kann Dir geholfen werden.
Gruß,
Kaktus*1

Hallo,

klingt schwierig.

Würde aber in diesem Fall doch empfehlen, mal mit einem Fachmann zu sprechen.

Da ich dieses Fahrzeug per Afa über 6 Jahre (es ist ein Kombi)
abschreiben muss habe ich fälschlicher weise nur den
Grundbetrag auf den sich die Afa bezieht von 11.000,-€ um
3.600,-€ auf 7.400,-€ gekürzt, was mir im nachhinein als
totaler Quatsch erscheint.

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist AfA-BMG € 7.400, d.h AfA = € 1.233/Jahr? Wenn dem so ist, dann ist das steuerlich etwas ungeschickt, aber vielleicht in diesem Fall die „Rettung“.
Man könnte dem Finanzamt gegenüber ja vielleicht so argumentieren, dass die Rücklage in 2008 aufgelöst wurde und zwar über die verminderte AfA-BMG. Steuerlich sicherlich nicht richtig! Geht das Finanzamt nicht auf den „Deal“ ein, für die bisher noch nicht erledigten Steuererklärung die tats. AfA berechnen – also aus den vollen AK € 11.000.

Wie wäre richtigerweise vorgegangen??

AfA aus kpl AK (11000 / 6 Jahre), im Jahr des Kaufs InvAbzug gewinnerhöhend auflösen.

Reicht eine geänderte GÜ-Rechnung für 2008 und damit
Nachversteuerung in 2008 (was für mich wesentlich günstiger
wäre)?

Ich vermute, der ESt-Bescheid 2008 ist schon bestandskräftig, d.h. Einspruch nicht mehr möglich. Demnach aus meiner Sicht keine Änderung mehr möglich.

Muss ich ggf. den Afa-Spiegel der letzten 3 Jahre ändern??

Nein, AfA für bestandskräftige Bescheide kann nicht mehr geändert werden.

Als kleiner Nachtrag zur Anerkennungsfähigkeit meiner
Investitionsrücklage durch das Finanzamt: Ich habe diesen
gekauften Wagen als auch den Vorgänger immer nach der 1%
Methode versteuert. Es gibt, wie ich jetzt erst gelesen habe,
wohl Schwierigkeiten bei der Anerkennung der IVRL wenn das
Investionsgut (der PKW) nicht zu mind. 90% geschäftlich
genutzt wird.

Ja, der angeschaffte Gegenstand muss bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung im Betrieb verbleiben und zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden.

Viele Grüße
hjs

hey,

sorry, kann da nicht weiterhelfen.

Gruß
Jörg

Sorry, da kann ich nicht helfen

HALLO; LEIDER IST DER W_W_W_USER ZUR ZEIT IN URLAUB. DESHALB KANN LEIDER KEINE AUSKUNFT ERTEILT WERDEN.
MFG

Hallo F.Fischer,
es tut mir sehr leid, Dich enttäuschen zu müssen, aber ich kann Dir nicht helfen. Bitte frage einen Steuerberater vor Ort und zeige ihm die Unterlagen. Es handelt sich um eine komplexe Materie und das von Dir verwendete Vokabular weist darauf hin, dass Du Dich nicht auskennst. Das geht schief! Wenn Du Deinen Betrieb ernsthaft führen willst, müssen die Zahlen stimmen. Leider habe ich das Problem auch nicht richtig verstanden. Wo ist z.B. die Sonderabschreibung?
Warum sollst Du verzinsen, wenn Du doch etwas gekauft hast?
Viele liebe Grüße
muttiwunder

Hallo,
Das sind Fragen für die Steuerberatung. Das sollte ein StB beantworten, weil die Beantwortung hier nach dem StBG verboten wäre.

Viele Grüße
Wolfgang

Hallo moltone 24,
der Investitionsabzugsbetrag (ehem. Ansparabschreibung)
stellt lediglich eine Steuerstundung dar, woraus sich
lediglich ein Liquiditätsvorteil entsteht. Sicherlich
hat sie auch steuerliche Vorteile. Wenn ich im Jahr der
Bildung einen hohen Gewinn habe, mildert sie erheblich
meine Steuerbelastung, aber nur dann wenn im folge Jahr
der Gewinn erheblich niedriger ist.
Ihre Steuererklärung hätte also wie folgt aussehen
müssen: Die Abschreibung hätte von 11.000 € ausgehen
müssen, statt von 7.400 €, dies ergibt einen Differenz-
betrag von 599,76 €. Sie hätten im Jahr der Anschaffung
die 3.600 € gewinnerhöhend in der Steuererklärung an-
führen müssen. Sie können jetzt nur noch in einem
Einspruch den Differenzbetrag geltend machen, gegenüber
den vom Finanzamt gestellten Nachforderung.
In der Zukunft sollten Sie prüfen, ob Sie mit der
Sonderabschreibung über 20 % nicht besser fahren.

Grüße tilgba

Vielen Dank Tilgba,

das war wirklich mal eine hilfreiche Antwort.
Tragischerweise ist es auch noch so das ich den Wagen im Anschaffungsjahr erst am 29.12. erworben habe und somit der jahresbezogerne Abschreibungsanteil verschwindend gering ist. Ich hoffe trotzdem, das das Finanzamt vielleicht die Reduzierung der Abschreibungssumme in diesem Fall als „negative“ Ausgabe (2xminus=plus) akzeptiert. ich weiß nicht ob da von Behördenseite irgendein Spielraum besteht.

Vielen Dank nochmals für Ihre Hilfe!
F.Fischer

Guten Tag zusammen!

Ich habe bei der Auflösung einer Investionsrücklage einen
Fehler gemacht den ich nun zu lösen versuche.

Ich habe 2007 bei meiner Gewinnberechnung 3.600,-€ für die
geplante Anschaffung eines PKWs geltend gemacht.

Ende 2008 habe ich mir dann auch ein Fahrzeug im Wert von
11.000,-€ / brutto zugelegt.

Da ich dieses Fahrzeug per Afa über 6 Jahre (es ist ein Kombi)
abschreiben muss habe ich fälschlicher weise nur den
Grundbetrag auf den sich die Afa bezieht von 11.000,-€ um
3.600,-€ auf 7.400,-€ gekürzt, was mir im nachhinein als
totaler Quatsch erscheint.

Die GÜ-rechnung für 2008 habe aber nicht um 3.600,-€ erhöht.
Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug tauchen also seither
immer nur als teil des Abschreibungsspiegels auf. Die für die
folgenden Jahre eingesetze Abschreibungen haben sich ebenfalls
immer auf die ursrünglich eingesetzen 7.400,-€ bezogen.

Das Finanzamt hat mir nun eine Nachversteuerung der 3.600,-€
aus dem Jahr 2007 geschickt, plus Zinsen natürlich.

Welche Änderungen muss ich vornehmen um die Sache wiede gerade
zu biegen? ODER:

Wie wäre richtigerweise vorgegangen??

Reicht eine geänderte GÜ-Rechnung für 2008 und damit
Nachversteuerung in 2008 (was für mich wesentlich günstiger
wäre)?

Muss ich ggf. den Afa-Spiegel der letzten 3 Jahre ändern??

ICH FREU MICH ÜBER JEDE HILFE!

Vielen Dank!

F.Fischer

Als kleiner Nachtrag zur Anerkennungsfähigkeit meiner
Investitionsrücklage durch das Finanzamt: Ich habe diesen
gekauften Wagen als auch den Vorgänger immer nach der 1%
Methode versteuert. Es gibt, wie ich jetzt erst gelesen habe,
wohl Schwierigkeiten bei der Anerkennung der IVRL wenn das
Investionsgut (der PKW) nicht zu mind. 90% geschäftlich
genutzt wird.
NOCHMALS, DANKE!

Bei einer Nutzung zu nicht 90% gäbe es keine Möglichkeit den Investionsabzug im Jahr der Anschaffung von den Anschaffungskosten zu kürzen.
Hinsichtlich Ihrer sonstigen Fragen ist der Fall leider zu komplex, hierfür benötige ich mehr Informationen wie Steuerbescheide u.ä.