investitionsrücklagenbehandlung bei verkauf während abschreibungsdauer

Liebe/-r Experte/-in,
mein mann und ich sind selbstständig (EÜR) und haben uns august 2009 einen bürobus (bj 2005) für 27.000 euro inkl. mwst (wurde gezogen) gekauft. geplante abschreibung in 2 jahren.
wir hatten von 2008 dafür die 40 % investitionsrücklage übertragen.
so - der bus hat jetzt eine rep nach der anderen und wir müssen den verkaufen.
wir haben einen käufer für 24.000 gefunden. die mwst führen wir klaro wieder ab.
aber wie verfahre ich mit der behandlung der investitionsrücklage und der abschreibung, dass ich die gesetze befolge?
wäre es richtig, die 40 % in 2009 abzuschreiben und vom rest, der ja auf 24 verteilt werden sollte 10 monate. da bekomme ich doch sicher ärger.
da muss ich doch sicher noch irgend einen „gewinn“ gegenrechnen, denn in echt haben wir ja nur 3.000 verloren.
tausend dank für eine rückmeldung und herzliche grüße tania walz

Hallo,

die Investionszulage wurde doch nach § 7g EStG gebildet? Die muss im Jahr des Erwerbs wieder gewinnerhöhende aufgelöst werden.
Im Jahr der Bildung war sie ja gewinnmindernd. Man kann natürlich wieder eine Rücklage für einen neuen Bus bilden.

Vom Monat des Erwerbs bis zum Monat der Veräußerung kann der Bus abgeschrieben werden.

Und dann wird bei einer EÜR ganz normal der Gewinn aus der Veräußerung ermittelt. Also Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten (natürlich incl. Nebenkosten).

Gruß

danke für die antwort.
leider verstehe ich es nicht ganz.
warum muss ich die investitionsrücklage 2008 (9075 Euro) im jahr des erwerbs 2009 gewinnmindernd auflösen - der bus wurde doch angeschafft. er wird erst jetzt in 2010 verkauft.
heißt das, wenn ich ein gut nicht bis zum ende abschreibe, dass ich gar keine investitionsrücklage anwenden kann.
oder muss ich die nur teilweise auflösen und wenn ja, wie muss es berechnet werden.
bin leider blond :wink:

Hallo,

du musst die Investionsrücklage nach § 7g EStG wieder auflösen, weil es so im Gesetz vorgesehen ist. Also entweder im Jahr des Erwerbs (§ 7g Abs. 2 EStG) oder nach 3 Jahren (§ 7g EStG Abs. 3 EStG).
Hier kannst du es nachlesen: (Link)
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html

Gruß