Hallo,
kann eine natürl. steuerpflichtige Person mit einem ZFH bei Modernisierung des Hauses / Verteilung der Kosten auf beide Wohnungen die Investitionszulage für jede einzelne Wohnung bekommen bzw. beabtragen oder NUR für die eigengenutzte Wohnung? Wohnung im EG bewohnt Eigentümer selbst, die Wohnung im OG überlässt er seiner Mutter unentgeltlich. Alle anderen Vorausetzungen sind erfüllt.
Danke.
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere zeitliche Voraussetzungen: Maßnahme nach dem 31.12.1998 und vor dem 01.01.2002 durchgeführt) kann der Steuerpflichtige meiner Ansicht nach für jede einzelne Wohnung die InvZul bekommen, da die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Familienangehörige als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken anzusehen ist.
Gruß
Putzki