Mein Vater wohnt in einem Altenheim mit Pflegestufe 1. Er muß jeden Monat 596,-€ Investitionszuschlag bezahlen. Auf die Fragen für was das ist, heißt es, wenn mal der Aufzug kaputt geht, oder Reperaturen sind. Der Inhaber, eine Familie kassieren bei 60 Personen im Monat ca 35 000,-€ für was? insgesamz fordert man per Rechnung, 2560,-€ monatlich, da muß das Sozialamt noch zuzahlen, genau so viel, wie dieser Zuschuß ist. Das kann doch nicht rechtens sein, oder ?
Hi Edith,
es ist schon richtig, dass das Heim diese Kosten fordert.
Der Investisionszuschlag (richtig wäre: Investitiosfolgekosten) setzt sich wie folgt zusammen:
Abschreibung der Immobilie und Einrichtung
Zinskosten für Darlehen
Reparaturen/Instandhaltung
Neuanschaffungen/Ersatzbeschaffungen
Es wird auf ca. 98 % Auslastung gerechnet und je nach Bundesland von ca. 25% bis 50% Abschreibung ausgegangen.
Bei nicht belegten Betten - sprich weniger als 98% Belegung zahlt der Inhaber drauf und muss aus eigener Tasche die Mehrkosten übernehmen.
Wobei ich in Eurem Falle einen Tagessatz von etwas unter € 20,00 errechnet habe, der für einen Neubau niedrig, für einen Altbau hoch ist. Früher gab es Zuschüsse für Neubauten. Die gibt es seit einigen Jahren nicht mehr, so dass von Seiten des Staates (Sozialämter übernehmen auch einen Tel von Unterkunft und Verpflegung) kein Zuschuss mehr fließt.
Wenn Du mehr wissen willst, geh’ auf meine Homepage unter Veröffentlichungen - Heim und Pflege - Unterkunft und Verpflegung bzw. Pflegeversicherung verkommt bzw. Beitragserhöhung.
danke…ich kann es trotzdem nicht verstehen, da machen die privaten Heimbetreiber ja einen guten Schnitt, oder sehe ich das falsch?
Ich betreue zu Hause bei mir psychisch kranke Menschen,die einen Entzug hinter sich haben und nicht allein leben können. Bezahlt wird das von dem Landeswohlfahrtsverband Hessen. Ich bekomme für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung 860,-€ im Monat und keine 2600,…€, wie das Heim fordert. Ich muß meine Sachen alle selbst renovieren. Wenn ich mir das Heim bei meinem Vater ansehe, da ist nichts, was
eventuell den Anschein von einem bißchen Luxus hat. Die Verpflegung istfür alle gleich, egal ob die Person Diabetiker ist, oder eine hochkalorische oder fettarme Diät sein müßte. Mein Vater ist seit 2.3.2009 dort, er wurde noch nicht einmal gebadet oder geduscht. Er wäscht sich so gut es geht allein, ich schneide ihm die Haare und wasche ihm den Kopf wenn ich ihn besuche.Er wollte gern in das Heim, da er nahe an seinem Heimatort ist und er dort die Menschen kennt.
Ebenso ist das Grab der Mama dort. Aber noch mal zu dem I-Zuschuß, überlegen Sie mal, das sind in 10 Jahren über 3 Millionen € nur für I.Zulage.Kein Wunder, dass jährlich neue A 8 vor der Türe stehen, für Chef, Chefin, Sohn und Tochter, die eine GmbH haben, und dicke Gehälter aus dem Betrieb ziehen. Zu sehen sind sie selten. Das Personal wechselt auch ständig, dauernd neue Praktikanten…! Ich kann es immer noch nicht verstehen, dass dieser Zuschuß mehr einbringt, als die Unterkunft und Verpflegung, die mit ca 700,-€ berechnet wird. Ebenso eine Ausbildungsbeihilfe, ist das ok?
Hallo,
ob die Höhe der Investitionskosten rechtens ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Fragen Sie mal bei einem Pflegestützpunkt, nach einer Beratungsstelle für Pflegefälle oder erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.
Hi Edith,
ich kann nicht den kompletten Pflegesatz und I-Kosten er/berechnen für ein Haus, das ich nicht kenne.
Hessen ist hochpreisig. Da können die Pflegesätze schon hinkommen mit € 2.600 für Stufe I in einem Altenpflegeheim.
Wenn Du für Deine Leistungen nur 850 € bekommst, dann machst Du keinen Gewinn (Verust).
Allein die Unterkunft und Verpflegung berechne ich mit € 24,00 pro Tag - das sind schon € 720,00. Den I-Kosten-Satz haben wir schon berechnet mit € 580,00 (Mieten sind in FFM sehr teuer). Dann kommen noch die Pflegekosten dazu, die Du auch mit ca. € 45 X 30 = € 1350,00 rechnen solltest.
In Hessen gibt es sehr strenge Auflagen für Brandschutz. Hast Du die bei Deiner Kalkulation mit berechnet?
Es erscheint mir, dass Du sehr - zu - günstig bist bei der Berechnung Deiner Leistungen für die Behinderten bei Dir. Gibt es bei Dir Nachtwache? Wie regelst Du das?
Wieviel Personen betreust Du denn bei Dir?
Wir können gerne Mal telefonieren, wenn Du mir Deine Tel.Nummer gibst.
Aber lese Mal die Ausführungen in meiner Homepage.
Gruß Fritz
Hallo,
mein Tipp ist: Lassen Sie sich von der Verwaltung des Heimes eine Aufstellung geben. Dann haben Sie die korrekten Daten. Alles Andere wären Vermutungen.
Evtl. finden Sie auch in den regulären Broschüren des Hauses für Interessenten eine Aufstellung.
Selbstverständlich hat Ihr Vater freie Wahl in welchem Heim er lebt. Ggf. könnte er umziehen.
Als unabhängige Stelle würde ich eine Verbraucherzentrale vor Ort befragen, in welchem Rahmen sich die ortsüblichen Investitionskosten befinden, bzw. befinden sollten.
Hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
postmodern
Du solltest Dich beim Sozialamt erkundigen!