Investitionszulage für Drucker o.ä.?

Hallo an Alle!Ich google mir schon eine Weile die Finger wund.
Meine einzige Frage lautet: kann man für einzelne PC-Teile, z.B. Monitor oder Drucker, eine Investitionzulage beantragen? Bisher wurde das nie gemacht, aber ich finde keine rechtliche Grundlage dazu. Hab immer gern was Schriftliches dazu.Manchen möchten ja z.B. gern einen zweiten Monitor dazu, so dass es kein Ersatz wäre. Der Computer selbst wäre im Beispiel schon vorhanden.Wir gehen davon aus, dass es sich nicht um den Verwaltungsbereich handelt, sondern dass Computer für Produktion o.ä. notwendig sind.Viele GrüßeShelly

irgendwie hat es mir die Formatierung zerhauen… sorry

Servus,

der 31.12.2013 war für die Investitionszulage das Ende der Reise.

Daher braucht man sich über Einzelheiten keine Gedanken mehr zu machen.

Schöne Grüße

MM

Wer sagt denn, dass ich für 2014 beantragen will? :wink:
2011-2013 sind noch möglich

Servus,

ach ja, ich vergaß: In Thüringen wollen Entscheidungen reiflich überlegt sein, bevor man sie der schnöden Wirklichkeit übergibt.

Das Schriftliche zum Thema ist

§ 2 InvZulG

und

§ 6 EStG

Falls das „wie“ aus Deiner Frage einen oder mehrere konkrete Aspekte hat (z.B. „wie genau ist selbständige Nutzbarkeit bei GWG definiert?“), bitte ich Dich, diese zu benennen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ach ja, ich vergaß: In Thüringen wollen Entscheidungen
reiflich überlegt sein, bevor man sie der schnöden
Wirklichkeit übergibt.

Wenn man nicht die eigene I-Zulage beantragt, hat man nicht immer Einfluss auf den Zeitpunkt, an dem man alle nötigen Infos und Unterlagen hat… :wink:

Das Schriftliche zum Thema ist

§ 2 InvZulG

und

§ 6 EStG

Die Gesetze kenne ich, aber ich kann die Antwort auf meine Frage nicht herauslesen.

Falls das „wie“ aus Deiner Frage einen oder mehrere konkrete
Aspekte hat (z.B. „wie genau ist selbständige Nutzbarkeit bei
GWG definiert?“), bitte ich Dich, diese zu benennen.

Ich weiß, dass normale Drucker (nicht AIO), Monitore, Kabel usw. nicht als GWGs definiert werden, auch nicht im Sinne der I-Zulage. Trotzdem finde ich nirgendwo eine Aussage, ob ich trotzdem die Zulage beantragen kann, auch wenn der eigentliche PC nicht dabei ist.

Viele Grüße!
Shelly

Servus,

die Aufzählung „Nicht begünstigt sind(…)“ in § 2 Abs 1 S 2 InvZulG ist abschließend. Damit ist die Folgerung „Nicht selbständig nutzbar > kein GWG > begünstigte Investition“ richtig.

Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, ist eine Investitionszulage für die genannten Wirtschaftsgüter möglich.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!

Viele Grüße!
Shelly