ich bin 19 jahre alt mache mein abitur hab sehr gute noten und würde gerne nächstes jahr studieren in die richtung invesmentbanking aber hab eine vorstrafe wegen räuberriches erpressen obwohl ich nur daneben gestanden bin aber es heisst ja mit gehangen mit gefangen . könnte ich mit dieser vorstrafe trotzdem investmentbanker werden oder geht das nicht mehr
Für einen Abiturienten in spe machst Du zwar reichlich Rechtschreibfehler und Satzzeichen verwendest Du gar nicht gern,was ?
Aber als Investmentbanker bist Du mit dieser Vorstrafe geradezu Idealbesetzung. Da wird man sich gleich heimisch fühlen unter Gleichgesinnten.
sofern es eine Jugendstrafe unter zwei Jahren ergeben hat, wird diese nicht in das „einfache“ Führungszeugnis gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 BZRG aufgenommen: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
ich hab selbst mehrere jahre erfahrung im handels bereich, und kann dir sagenm, das du da keine chance hast, wenn du so langsam und schlecht informationen verarbeitest. wäre es nicht sinniger, eine gärtnerlehre anzustreben?