Hallo,
eine deutsche Bank, bei der ein Anleger einen amerikanischen Investmentfonds im Depot hält, informiert darüber, dass gegen die Gesellschaft eine Class-Action anhängig sei. Wenn man zum berechtigten Personenkreis gehöre, könne man sich der Klage anschließen, ohne dass Gerichts- oder Anwaltskosten entstünden. Man könne einen Proof-of-Claim aus dem Internet ausfüllen und bei einer Stelle in den USA einreichen.
Der Anleger gehört offensichtlich zum berechtigten Personenkreis. Lohnt sich eine Teilnahme, oder sollte man besser die Finger davon lassen? Hat jemand Erfahrungen mit soetwas?
Gruß
Ultra