Investmentfonds: Teilnahme an Class-Action?

Hallo,

eine deutsche Bank, bei der ein Anleger einen amerikanischen Investmentfonds im Depot hält, informiert darüber, dass gegen die Gesellschaft eine Class-Action anhängig sei. Wenn man zum berechtigten Personenkreis gehöre, könne man sich der Klage anschließen, ohne dass Gerichts- oder Anwaltskosten entstünden. Man könne einen Proof-of-Claim aus dem Internet ausfüllen und bei einer Stelle in den USA einreichen.

Der Anleger gehört offensichtlich zum berechtigten Personenkreis. Lohnt sich eine Teilnahme, oder sollte man besser die Finger davon lassen? Hat jemand Erfahrungen mit soetwas?

Gruß
Ultra

Hallo,
Teilnahme ist empfehlenswert, weil die Kosten für den Rechtsstreit entweder die schuldige Gesellschaft auf Weisung des Gerichts oder auf Basis eines Vergleichs bezahlt und sich die beteiligten Anwaltskanzleien des Klägers im Falle eines Vergleichs oder im Ergebnis eines Urteils ihren Gewinnanteil (meistens zwischen 25% und 40%) durch Vertrag gesichert haben.
Die Teilnahmebedingungen immer genau durchlesen und möglichst zu verstehen versuchen, um Fallstricke zu erkennen.
Wenn alles roger ist, dann kannst du nur gewinnen (nicht „vergessen“: Geldeingang muss versteuert werden!).
Gruß
Sebbistier

Hallo,

die Antwort unten mag in Deutschland Standard sein.
Ich sehe das ähnlich aber mit einer Einschränkung:

  • Finanziell ists ne tolle Sache - kostet nichts und bringt womöglich ein paar Dollar (vielleicht auch nur Cents) Schadenersatz
  • Aber: Mann muss sich bewusst sein, dass man seine Daten hier offenlegt… in D selten ein Argument, hier kenne ich Kunden die das ablehnen.

Gruss HighQ

Hallo,

Man könne einen Proof-of-Claim aus dem Internet
ausfüllen und bei einer Stelle in den USA einreichen.

unabhängig von etwaigen Erfolgsaussichten:
Bei einigen (allen?) Class Actions werden die eingereichten Unterlagen des Proof of Claim eingescannt und im Internet veröffentlicht, so wie es scheinbar das US-Recht vorsieht. So sind dem geneigten Interessierten die geltend gemachten Ansprüche der Nachbarn, Verwandten, Kreditinstitute, Pensionskassen oder auch der öffentlichen Hand einsehbar.

Das sollte man wissen. Ich schätze, nicht einmal 0,01% der Antragsteller ist sich dessen bewußt.

Bei Lehman waren interessante Sachen dabei…

Gruß
Nils