Investor übernimmt 75% der Aktien

Ausgabgslage:
AG nach deutsch Recht hat folgender Aktiensplit:
30% Investor A
30% Investor B
20% Investor C
20% breit gestreut

Umverteilung der Aktien
Invetor D übernimmt von A,B,C total 75% der Aktien plus 1 Aktie.

Frage: Ist Investor D verpflichtet allen anderen Aktionären ein Kaufangebot zu unterbreiten?

AG nach deutsch Recht hat folgender Aktiensplit:
30% Investor A
30% Investor B
20% Investor C
20% breit gestreut

Das ist kein Aktiensplit, sondern eine Aktionärsstruktur. Ein Aktiensplit ist etwas völlig anderes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiensplit

Frage: Ist Investor D verpflichtet allen anderen Aktionären
ein Kaufangebot zu unterbreiten?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_…