Ausgabgslage:
AG nach deutsch Recht hat folgender Aktiensplit:
30% Investor A
30% Investor B
20% Investor C
20% breit gestreut
Umverteilung der Aktien
Invetor D übernimmt von A,B,C total 75% der Aktien plus 1 Aktie.
Frage: Ist Investor D verpflichtet allen anderen Aktionären ein Kaufangebot zu unterbreiten?