Hallo lieber Experte,
wir sind eine Einzelunternehmung und wollen aus der Einzelunternehmung eine GmbH machen. Nun haben wir Investzulagen in der EU ! Können wir diese auf die GmbH übertragen oder müssen diese aufgelöst werdne?
Wie sieht es mit den Investrückstellbeträgen aus? Altes Recht Können diese wenn sie in der Behaltensfrist liegen übertragen werden?
Vielen Dank für die Antworten.