Investzulagen übertragbarkeit

Hallo lieber Experte,

wir sind eine Einzelunternehmung und wollen aus der Einzelunternehmung eine GmbH machen. Nun haben wir Investzulagen in der EU ! Können wir diese auf die GmbH übertragen oder müssen diese aufgelöst werdne?

Wie sieht es mit den Investrückstellbeträgen aus? Altes Recht :smile: Können diese wenn sie in der Behaltensfrist liegen übertragen werden?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,

leider bin ich diesbezüglich überfragt.

Mit freundlichen Grüßen

Das ist eine Frage für den Steuerberater.

Hallo Janett0903,

hier kann ich Dir leider nicht helfen.

Ich empfehle: Gehe zu einem Steuerberater, aber keinem an der Ecke, der nur 0 8 15 beherrscht, sondern zu einer größeren Steuerkanzlei.

Wenn hier Fehler passieren, kann es teuer werden.

Viel geschäftlichen Erfolg.

MfG

Stefan Seidel

dont know. sorry.
vielleicht müswsten die investitionszulagen ja sogar zurück gezahlt werden??

Hallo,

in der Regel ist es möglich ein Einzel-Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln ohne die sog. stillen Reserven (Unterschied Gemeiner Wert zu tatsächlichem Buchwert; betrifft vor allem Gebäude, Grundstück und evtl. Firmenwert) aufzudecken.

Was mit den sog. EU-Investzulagen passiert, kann ich Ihnen nicht sagen, da ich nicht weiß was genau Sie damit meinen. Google gibt zu dem Suchbegriff auch keine Treffer. Ich rate Ihnen auf jeden Fall einen Steuerberater zu kontaktieren.

Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden, denn falls die Umwandlung steuerlich schief geht, wirds teuer.

Hallo,

leider kann ich zu der steuerlichen behandlung von solchen zulagen bzw. Rückstellungen nichts sagen; ich könnte es bestenfalls buchen …
Aber gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Übertragung nur dann funktioniert, wenn die neue GmbH „echter“ Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschafter ist. das richtett sich dann wahrscheinlich danach, wieviele Wirtschaftsgüter zu welchen Werten auf die GmbH üebrtragen werden und ob diese Übertragungen auch steuerrechtlich wirksam sinf ( UmwStG ??).

Das aber alles ohne Gewähr !! Ich bin kein Steuerberater und darf daher keine „echte“ Steuerberatung machen (auch wenn ich es abschließend könnte).

Viel Glück mit dem neuen Unternehmen und beste Grüße