ich suche eine erschöpfende Auskunft (wenn es die geben kann), zu Thema Erstinvestitionen bei der Investitionszulage 1999.
Besonders interessiert mich, was unter der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte zu verstehen ist. Bisher habe ich nur gefunden, daß eine Erweiterung nicht heißen muß, das man die bisherige Betriebsstätte baulich erweitert. Ist jetzt aber die Anschaffung von neuem Anlagevermögen, schon eine Erweiterung der Kapazität, z.B. der Kauf eines LKW ? Weil wenn, dann wäre ja jede Anschaffung schon ein Erstinvestition.
Danke im voraus der Rex
(showbee sei besonders gegrüßt)
habe auf die schnelle nur folgendes gefunden. schaue mal offline näher nach…
"Bei der Bestimmung des Investitionszulagensatzes wird u.a. zwischen Erstinvestitionen und anderen Investitionen unterschieden. Erstinvestitionen sind nach § 2 Abs. 8 InvZulG 1999 die Anschaffung und die Herstellung von Wirtschaftsgütern, die einem der folgenden Vorgänge dienen:
Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
grundlegende Änderung eines Produkts oder eines
Produktionsverfahrens eines bestehenden Betriebs oder einer bestehenden Betriebsstätte oder
Übernahme eines Betriebs, der geschlossen worden ist oder geschlossen worden wäre, wenn der Betrieb nicht übernommen worden wäre.
Die Investitionen müssen in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem dieser Vorgänge getätigt werden. Dabei ist bei einer Nutzungsüberlassung nicht auf die Verhältnisse des Erwerbers oder Herstellers, sondern vielmehr auf die Verhältnisse beim Nutzungsberechtigten abzustellen."
aber das weisst du sicher schon. ich würde ersteinmal von erstinv. ausgehen
der showbee
p.s. noch keine AW von der kammer ;(
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich hatte das gleiche Problem mit dem Verständnis was eine Erstinvestion ist bzw. welche Richtlinien man erfüllen muß.
Da unsser Betrieb sei 1997 besteht und keine Veränderungen in größer oder Produktion u.s.w. sagte mein Steuerbüro, sowie das Finanzamt, daß wir keine Investitionszulage erhalten.
Da ich das aber nicht verstehen bzw. glauben wollte, bat ich das Steuerbüro einfach einen Antzrag zu stellen - und es hat funktioniert, wir haben die I-Zualge erhalten.
Fazit, einfach einen Antrag stellen.
Gruß Daniela
Hallo an alle,
ich suche eine erschöpfende Auskunft (wenn es die geben kann),
zu Thema Erstinvestitionen bei der Investitionszulage 1999.
Besonders interessiert mich, was unter der Erweiterung einer
bestehenden Betriebsstätte zu verstehen ist. Bisher habe ich
nur gefunden, daß eine Erweiterung nicht heißen muß, das man
die bisherige Betriebsstätte baulich erweitert. Ist jetzt aber
die Anschaffung von neuem Anlagevermögen, schon eine
Erweiterung der Kapazität, z.B. der Kauf eines LKW ? Weil
wenn, dann wäre ja jede Anschaffung schon ein Erstinvestition.
Danke im voraus der Rex
(showbee sei besonders gegrüßt)
hi könig@buga …
habe auf die schnelle nur folgendes gefunden. schaue mal
offline näher nach…
"Bei der Bestimmung des Investitionszulagensatzes wird u.a.
zwischen Erstinvestitionen und anderen Investitionen
unterschieden. Erstinvestitionen sind nach § 2 Abs. 8 InvZulG
1999 die Anschaffung und die Herstellung von
Wirtschaftsgütern, die einem der folgenden Vorgänge dienen:
Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
grundlegende Änderung eines Produkts oder eines
Produktionsverfahrens eines bestehenden Betriebs oder
einer bestehenden Betriebsstätte oder
Übernahme eines Betriebs, der geschlossen worden ist
oder geschlossen worden wäre, wenn der Betrieb nicht
übernommen worden wäre.
Die Investitionen müssen in unmittelbarem zeitlichen und
sachlichen Zusammenhang mit einem dieser Vorgänge getätigt
werden. Dabei ist bei einer Nutzungsüberlassung nicht auf die
Verhältnisse des Erwerbers oder Herstellers, sondern vielmehr
auf die Verhältnisse beim Nutzungsberechtigten abzustellen."
aber das weisst du sicher schon. ich würde ersteinmal von
erstinv. ausgehen