Hallo liebe Community,
wenn eine GmbH mehrere Geschäftsführer bestellt hat und diese gesamtvertretungsberechtigt sind (konkretes Beispiel: GmbH mit 4 GF, Gesellschaft wird laut Handelsregister gemeinschaftlich durch 2 der GF vertreten) - was passiert wenn nur einer der GF zB. einen Mietvertrag unterschreibt? Ist der dann im Außenverhältnis unwirksam (oder schwebend unwirksam?)?
Was ist, wenn die GmbH einen Handlungsbevollmächtigten ernennt (General-Handlungsvollmacht), darf der dann Rechtsgeschäfte (zB Mietverträge, angenommen dies ist in der Vollmacht inbegriffen) alleine rechtswirksam unterschreiben? Und das, obwohl die GF´s das nur zu zweit dürften?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, finde dazu irgendwie nichts zu richtig im Internet.
Im Handelsregister wäre folgender Absatz: Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Vielen Dank!