ich hätte da mal eine Frage, zu der ich bisher in keinem Forum etwas finden konnte. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Inwiefern kann man als Berufsanfänger mit kürzlich abgeschlossenem Studium ebendiese Studienkosten absetzen?
Sagen wir jemand hat in den ersten zwei Monaten des Jahres 2008 studiert un danach angefangen zu arbeiten.
Dann kann dieser Student doch problemlos angeben, dass er/sie in diesen ca. neun Wochen 40 Tage an der Uni wahr. Gemeinsam mit dem Semesterbeitrag und einigen Büchern für den Abschluss kommt man bei 30 cent pro Kilometer ganz schnell auf vierstellige Beträge, da so eine Uni ja meist nicht um die Ecke liegt.
Kann das stimmen? Denn wenn ich mich an mein eigenes Studium erinnere, war das sicher nicht so teuer. Also sonderlich realistisch oder gerecht scheint mir das nicht. Kann es wirklich sein, dass jemand einen vierstelligen Betrag von der Steuer absetzen kann, weil er/sie zwei Monate studiert hat? Zumal man ja realistisch betrachtet sagen muss, dass ein Student ja gerade zum Ende des Studiums nicht mehr täglich zur Uni muss, aber das kann das Finanzamt ja nicht beweisen.
Zumal man ja realistisch betrachtet sagen muss, dass ein Student ja gerade zum Ende des Studiums nicht mehr täglich zur Uni muss, aber das kann das Finanzamt ja nicht beweisen.Ich hoffe jemand kann mir dieses System erklären.
Dieses System, was Du dort beschreibst (vorsätzliche falsche Angaben zu machen) nennt sich Steuerhinterziehung, ist in § 370 AO geregelt und eine Straftat.
Und im übrigen sitzen im Finanzamt auch Menschen, die manchmal eine gewisse Lebenserfahrung haben.
Tatsächlich angefallene Studienkosten sind selbstverständlich im Rahmen der Höchstbeträge abzugsfähig.
Gruß
S.
Inwiefern kann man als Berufsanfänger mit kürzlich
abgeschlossenem Studium ebendiese Studienkosten absetzen?
Wenn es sich um die Erstausbildung handelt meines Wissens gar nicht. Die ist in erster Linie Verpflichtung der Eltern, die dafür Kindergeld und Freibeträge erhalten.
Wie das mit den Studiengebühren läuft weiß ich allerdings nicht, dazu ist mein Studium zu lange her.
Inwiefern kann man als Berufsanfänger mit kürzlich
abgeschlossenem Studium ebendiese Studienkosten absetzen?
Wenn es sich um die Erstausbildung handelt meines Wissens gar
nicht. Die ist in erster Linie Verpflichtung der Eltern, die
dafür Kindergeld und Freibeträge erhalten.
=> die Aufwendungen können bis max. 4.000 € als Sonderausgaben abgesetzt werden. je nachdem wer die aufwendungen getragen hat. und wenn es sich um eine erstausbildung handelt.
Wie das mit den Studiengebühren läuft weiß ich allerdings
nicht, dazu ist mein Studium zu lange her.
=> als Aufwendungen können Studiengebühren, Literatur u.v.m. angesetzt werden