Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen dynamischen Titel, nach dem ich 177 €
Unterhalt an einen 5-jährigen Sohn zahle. Jetzt sind es
mittelweile 225 €, die ich jetzt erst zahlen kann. Seit
Anfang 2009 hatte ich - da ich immer mal HArzt IV bezog
und wegen Existenzgründung, nur 117 € gezahlt. Davor
(2008) hat das Jugendamt an sie gezahlt, an das ich
ebenfalls in Ratenzahlungen deren Leistungen zurückzahle.
Ich bin vor Gericht 2008 gescheitert, eine Befreiung vom
Kindesunterhalt wegen Existenzgründung und Harzt IV-Bezug
für 1-2 Jahre zu erwirken. 2008 machte die Mutter
deutlich, dass sie nicht auf Unterhalt - auch nicht
befristet- verzichtet.
Jetzt, nach zwei Jahren, erhielt ich ein Schreiben von
der Mutter, in der Sie rückständigen Unterhalt in Höhe
von über 2500,- € nachfordert für die letzten Jahre
zurück bis 2005.
Ist das rechtens?
Es besteht doch erstens eine Verjährungsfrist von 3
Jahren, dann bliebe eine Zeitraum von 2008 - 2009 übrig.?
Und ist der Unterhalt nicht verwirkt, wenn sie sich
innerhalb der zwei Jahre nicht mehr gemeldet hat- und ich
bin daher davon ausgegangen, dass sie mit dem geminderten
Unterhalt in Höhe von 117 € zufrieden ist.
Ist es nicht so, dass sie aufgrund der Verwirkung und
einem Urteil des OLG Koblenz vom 30.10.2000 und Urteil
vom 25.1.2002 nur Nachforderungen für ein Jahr (das
letzte Jahr, 2009) stellen kann? Für Ihre Hilfe bedanke
ich mich schon mal recht herzlich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus