Hallo,
angenommen jemand fordert einen anderen auf eine Schuld an ihn zurückzuzahlen,gibt aber weder die Summe noch worum es sich handelt an.Dies tut er auch auf nachfragen nicht.
Nun geht der der zahlen soll zum anwalt.Der würde dem „Gläubiger“ jetzt eine frist setzen nach der die sache als erledigt angesehen würde wenn
bis dahin keine Belege vorliegen die eine Schuld beweisen würden.
Inwieweit ist diese Frist dann bindend???
Hallo,
Nun geht der der zahlen soll zum anwalt.Der würde dem
„Gläubiger“ jetzt eine frist setzen nach der die sache als
erledigt angesehen würde wenn
bis dahin keine Belege vorliegen die eine Schuld beweisen
würden.
Inwieweit ist diese Frist dann bindend???
inwiefern sollte eine solche rein einseitig ausgesprochene
Frist zwischen Nicht-Kaufleuten überhaupt irgendeine Wirkung
entfalten?
Überhaupt halte ich diesen Gang zum Anwalt für überflüssig.
Wenn jemand was will, dann soll er es sagen, und zwar inkl.
Details (wieviel, wofür und von wann) bitte. Solange das nicht
passiert, ist keine Forderung gestellt und somit auch nichts
geschehen, was einem in irgendeiner Art und Weise Gedanken
machen müsste.
Allerdings sind es in solchen Fällen oftmals die kleinen
Details, die viel ändern, und eine friedliche Einigung ist
sowieso immer anzustreben.
IANAL,
.m