Inzahlungnahme (Vertragsart)

Hallo,

kürzlich habe ich mir folgende Frage gestellt, auf die ich keine Antwort weiß:

Um was für eine Vertragsart handelt es sich, wenn der Käufer etwas in Zahlung nimmt, also für den neuen PKW seinen alten in Zahlung gibt. Sind das zwei separate Kaufverträge? In der Praxis ist das sehr einfach aber wie sieht das rechtlich aus.

Wer kann mir das beantworten?

Danke

Gruß

S.J.

Die schönste aller Antworten auf eine juristische Frage gilt auch hier: Das ist umstritten!

Die herrschende Meinung inkl. der Rechtsprechung geht von nur einem Kaufvertrag (nämlich über den Neuwagen) aus und von der Berechtigung des Käufers, einen Teil des Kaufpreises mit dem Gebrauchtwagen zu tilgen. Es handelt sich um eine Leistung an Erfüllungs statt gem. § 364 I BGB. Der Kunde muss gem. § 365 BGB Gewähr leisten, als sei er Verkäufer.

Das müsste er natürlich „erst recht“, wenn er wirklich Verkäufer wäre. So kann man das nämlich auch sehen: zwei Kaufverträge mit Aufrechnungsabrede.

Ebenfalls kann man darin einen Tauschvertrag mit der Verpflichtung sehen, den Differenzbetrag auszugleichen. Auf den Tausch finden die kaufrechtlichen Regelungen dann aber ebenfalls Anwendung.

Levay

Die schönste aller Antworten auf eine juristische Frage gilt
auch hier: Das ist umstritten!

Hallo,

so in etwa hatte ich es erwartet. Aber vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Gruß

S.J.