Inzest zwischen Vater und Tochter über 18 strafbar

Äh…
…hier:

wer
wäre so blöd, sich dieses Risikos auszusetzen?

wäre dann doch tatsächlich mal der Dativ der Fall gewesen. Also: „diesem Risiko“.

Würde es die Sache beeinflussen, wenn wir die gleiche Situation hätten (Vater und Tochter alleine in der Wohnung, laute Stöhngeräusche und Quietschen) und die Tochter wäre minderjährig, sagen wir mal 10 Jahre alt?
Würde man dann auch sagen: Ach, der Vater hat sicher abgeschlossen in einem eigenen Raum einen XXX-Film geschaut - das darf er ja?

Das ist vor allem bei § 186 StGB problematisch, weil hier eine Art „Beweislastumkehr“ besagt, dass die Strafbarkeit schon gegeben ist, wenn die Behauptungen nicht erweislich wahr sind.

Ist es üble Nachrede, wenn ich der Polizei, und sonst
niemandem, erzähle, ich hätte sowas beobachtet, wenn ich es
nicht beweisen kann?

Sagen wir mal so: Mir fiele gerade nicht ein, woran die Strafbarkeit denn scheitern sollte.

Dass der Täter zu seiner Entlastung etwas beweisen muss, ist natürlich - so - nicht richtig. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, sowohl für die Staatsanwaltschaft auch für das Gericht. Eine Beweisführungslast gibt es im Strafverfahren nicht.

Bei dem Tatbestandsmerkmal der Nichterweislichkeit in § 186 StGB handelt es sich um eine (nur selten anzutreffende) sog. objektive Bedingung der Strafbarkeit. Der Vorsatz muss sich hierauf nicht beziehen. Es gilt aber eben, dass, wenn nicht klar ist, dass die Behauptung stimmt, § 186 StGB einschlägig ist. Das kommt einer „Beweislastumkehr“ schon sehr nahe.

auch wenn man dies nicht weiter beweisen kann, so gilt jawohl
auch bei 186 StGB noch die Unschuldsvermutung.

Der Grundsatz In dubio pro reo greift bei offener Beweislage nicht zugunsten des Täters ein. (LPK-StGB, 3. Aufl. 2006, § 186 Rn. 13)

Else Kling

Andere Frage: Wie konkret muss es denn sein?

Gegenfrage: Wie konkret hätte es der Vermieter denn gern? Webcam im Schlafzimmer? Schlüssel inklusive 7/24 Zutrittsrecht?

Mag sein, dass es Töchter Anfang 20 gibt, die ihren Vater
gerne in der Bude haben.

Das geht den Vermieter einen Kehricht an und er sollte sich fragen, mit welchem Recht er glaubt, sich darüber ein Urteil bilden zu können.

Mag sein, dass es coole Daddies gibt,
die in Unterhosen in der Wohnung ihrer Tochter umherhüpfen.

Auch das geht den Vermieter rein gar nichts an. Zum Glück gibt es kein Gesetz, was den Mieter verpflichtet, die individuellen Moralvorstellungen des Vermieters einzuhalten.

Mag sein, dass Daddy tagelang in der Wohnung der Tochter
übernachtet und auf der Couch schläft obwohl er so viel Geld
hat, dass er sich täglich das teuerste Luxushotel leisten und
auch noch steuerlich absetzen könnte.

Auch das, wir hatten das schon, geht den Vermieter rein gar nichts an und es stellt sich langsam aber sicher die Frage, inwieweit nicht der Vermieter hier eine schon justiziable Grenzüberschreitung beim Mieter anstrebt.

Vielleicht hat Daddy ja auch im Wohnzimmer gesessen und auf
schalldichten Kopfhörern irgendeine Symphonie gehört, während
Töchterchen auf Lautstärke 10 morgens um 8 in ihrem
Schlafzimmer einen XXX Film gesehen hat.

Für die Fantasien des Vermieters ist der Mieter ebenso wenig zuständig wie die Polizei.

In diesem Forum werden ja nur theoretische Fälle behandelt.
Sowas kann ja nicht real sein, sowas gibt es nur im Fernsehen
oder in schlechten Romanen. Also lieber wegsehen und weghören,
es wird schon nichts passiert sein?

Der Vermieter sollte mal anfangen, sich um die Sachen zu kümmern, die ihn was angehen und ansonsten gefälligst seine Grenzen einhalten - anderenfalls muss er damit leben, dass man ihm auf die Finger klopft.

Wenn er Probleme mit der Mieterin als Mieterin hat, dann kann er diese mit all den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen zu lösen. Wenn ihm diese Mittel nicht reichen, dann kann er sich andere, legale Mittel suchen (bspw. freiwillige! finanzielle Entschädigungen, die zu einem auch für die Mieterin besseren Wohnumfeld führen, wo die Vermieter weder zu schmutzigen Tricks greifen müssen noch eine solche Fantasie haben oder beides). Sollte er das Ansinnen weiter verfolgen, der Mieterin irgendetwas anhängen zu wollen, sollte er den Gedanken fressen, dass er höchstselbst es ist, der sich in Konflikt mit dem Gesetz begibt.

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Befremdlich

Der Grundsatz In dubio pro reo greift bei offener Beweislage
nicht zugunsten des Täters ein. (LPK-StGB, 3. Aufl. 2006, §
186 Rn. 13)

Ich habe mir das Thema jetzt mal in Ruhe durchgelesen und muss sagen, dass ich (mal wieder) vom deutschen Recht befremdet bin.

Zum einen deshalb, weil sich ein Gesetz nach landläufiger Auffassung wohl kaum gegen einen Rechtsgrundsatz von Verfassungsrang wenden sollte. Zum anderen, weil der Paragraph wieder mal so schwammig formuliert ist, dass man da alles und nichts reininterpretieren kann - was bitte soll „verächtlich machen“ sein. In Amerika läuft gerade ein Wahlwerbespot, der sich über einen der Kandidaten dahingehend verächtlich äußert, dass er der französischen Sprache mächtig ist.

Dieser Paragraph ist einfach nur ein Witz und jeder der was anderes denkt kann mich gerne anzeigen, weil ich hier ganz öffentlich und verächtlich behaupte, dass er ein Idiot ist.

Gruß

Anwar

Zum einen deshalb, weil sich ein Gesetz nach landläufiger
Auffassung wohl kaum gegen einen Rechtsgrundsatz von
Verfassungsrang wenden sollte.

So richtig glücklich bin ich mit der Vorschrift auch nicht. Leider habe ich ad hoc nichts zu der Frage gefunden, ob sich das BVerfG schon mal mit § 186 StGB beschäftigt hat.

Es gibt übrigens eine durchaus beachtliche Mindermeinung, die aus der objektiven Bedingung der Strafbarkeit (Nichterweislichkeit) ein Tatbestandsmerkmal machen will, für das wenigstens Fahrlässigkeit erforderlich ist. De lege lata!

Zum anderen, weil der Paragraph
wieder mal so schwammig formuliert ist, dass man da alles und
nichts reininterpretieren kann

Das ist ein altes Thema. Es wird immer jemand meckern, egal wie man das Gesetz gestaltet. Den einen gibt es zu viele Gummiparagrafen, die anderen beklagen die hohe Regelungsdichte. Alle Versuche, ein absolut kasuistisches Gesetz zu machen, müssen als gescheitert gelten. Wenn du für das Problem eine Lösung weißt, nur her damit!

  • was bitte soll „verächtlich
    machen“ sein. In Amerika läuft gerade ein Wahlwerbespot, der
    sich über einen der Kandidaten dahingehend verächtlich äußert,
    dass er der französischen Sprache mächtig ist.

Du müsstest dich halt mal mit dem Normzweck beschäftigen. Dann könntest du überlegen, ob du das gesetzgeberische Ziel für legitim hältst. Und dann kannst du sagen, wie du es formulieren oder regeln würdest.

Dieser Paragraph ist einfach nur ein Witz und jeder der was
anderes denkt kann mich gerne anzeigen, weil ich hier ganz
öffentlich und verächtlich behaupte, dass er ein Idiot ist.

Das erfüllt aber den Tatbestand von § 186 StGB nicht (sondern allenfalls den von § 185 StGB).

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So richtig glücklich bin ich mit der Vorschrift auch nicht.
Leider habe ich ad hoc nichts zu der Frage gefunden, ob sich
das BVerfG schon mal mit § 186 StGB beschäftigt hat.

Nun, zumindest vor Gericht (und daraus resultierend wohl auch mindestens bei einer Anzeige wegen 138 StGB) sind entsprechende Behauptungen wohl nicht strafbar.

Das ist ein altes Thema. Es wird immer jemand meckern, egal
wie man das Gesetz gestaltet. Den einen gibt es zu viele
Gummiparagrafen, die anderen beklagen die hohe
Regelungsdichte.

Nun, zumindest eine Anmerkung hätte man machen können (als Absatz oder Nr.), dass Anzeigen nicht hierunter fallen - denn das kann ich mir als Normzweck eigentlich nicht gewollt vorstellen.

Du müsstest dich halt mal mit dem Normzweck beschäftigen. Dann
könntest du überlegen, ob du das gesetzgeberische Ziel für
legitim hältst. Und dann kannst du sagen, wie du es
formulieren oder regeln würdest.

Ich glaube dazu fehlt mir die Zeit.

Dieser Paragraph ist einfach nur ein Witz und jeder der was
anderes denkt kann mich gerne anzeigen, weil ich hier ganz
öffentlich und verächtlich behaupte, dass er ein Idiot ist.

Das erfüllt aber den Tatbestand von § 186 StGB nicht (sondern
allenfalls den von § 185 StGB).

Ich denke nicht mal den, denn es fehlt ja an einer konkreten Person, die in ihrer persönlichen Ehre verletzt ist. Das war ja eigentlich der Witz, den ich vermitteln wollte - nicht alles was „in Ordnung“ klingt, ist auch rechtlich unbedenklich, andererseits kling manches schon nach Beleidigung, ist es aber rechtlich gesehen nicht. Und das hinterlässt zeitweise schon einen recht unangenehmen Beigeschmack.

Gruß

Anwar

Hallo,

Nun, zumindest eine Anmerkung hätte man machen können (als
Absatz oder Nr.), dass Anzeigen nicht hierunter fallen - denn
das kann ich mir als Normzweck eigentlich nicht gewollt
vorstellen.

Und was ist, wenn Dich jemand jede Woche mit neuen, ausgedachten Vorwürfen anzeigt? Und diese Anzeigen dann vielleicht auch noch überall rum erzählt (denn das ist doch wohl kaum strafbar, oder?)?
Gruß
loderunner

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Und was ist, wenn Dich jemand jede Woche mit neuen,
ausgedachten Vorwürfen anzeigt?

Was denkst du, wie oft die Polizei das mitmacht? Ich denke nach dem fünften bis zehnten Mal werden die gegen den Anzeiger tätig (aber nicht wegen 186 StGB, sondern wegen Vortäuschens einer Straftat).

Und diese Anzeigen dann
vielleicht auch noch überall rum erzählt (denn das ist doch
wohl kaum strafbar, oder?)?

Und du meinst derjenige macht sich damit nicht total lächerlich, wenn er das siebzehnte Mal mit einer niedergeschlagenen Anzeige nach hause kommt?

  • Anwar

o.k., trennen wir das Ganze. Es ist ja kein Thread über Mietrecht sondern über allgemeines Recht.

Das Verhältnis Vermieter-Mieter lassen wir mal aussen vor.
Sehen wir es mal so:

Jemand weiss um die finanzielle Abhängigkeit der Tochter vom Vater. Jemand weiss, dass der Vater an diesem Tag dort nächtigt und er hat mitbekommen, wie dort unüberhörbar Vater und Tochter offensichtlich Verkehr hatten.

Gesehen hat er es nicht, nur gehört. Ein Ohr an der Wand war dazu nicht erforderlich, es war laut genug. Wären die Kinder im Hause gewesen, hätten sie mitbekommen, was Vater und Tochter dort offensichtlich treiben.

Natürlich könnte es auch ein lautstarker XXX-Film gewesen sein, den Vater und Tochter sich an jenem Morgen reingezogen haben. Der Vater wird dies sicherlich aussagen und die Tochter wird dies sicherlich aussagen müssen.

Die Frage war erstmal, ob Inzest zwischen Vater und Tochter strafbar ist, wenn die Tochter über 18 ist. Das Gesetz sagt: Ja, aber…

Ist die Tochter unter 18, sagt uns die moderne Moral: Pfui, ein Pädophiler.
Ist die Tochter über 18, sagt man heutzutage: Naja, wenn es den beiden gefällt, es ist halt sexuelle Freiheit.

Der Ohrenzeuge sagt sich: Ist es o.k., wenn der Vater die Tochter finanziell abhängig macht und sie dann für den Lebensunterhalt die Beine breit machen muss? Gehört dieser Mensch nicht eigentlich hinter Gitter? Oder zumindest überprüft? Habe ich die moralische Pflicht, hier einzugreifen? Oder höre ich lieber weg und tue so, als wisse ich von nichts?

Es ist so wie mit der Oma, die am Bahnsteig von 2 Rockern verprügelt wird. Lieber wegsehen, es geht mich nichts an. Die Oma könnte ja aus der SM Szene sein und das brauchen… Ausreden sich rauszuhalten findet man immer.

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So ist es.

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

Ganz zu schweigen davon, dass - je nachdem, was da angezeigt wird - eine (ggf. nur versuchte) Freiheitsberaubung (Gefängnis!) in mittelbarer Täterschaft möglich erscheint.