Inzest zwischen Vater und Tochter über 18 strafbar

Mal folgenden Fall angenommen:

Eine Tochter (23) ist finanziell von ihrem Vater (48) abhängig. Der Vater (geschieden) hat einen offiziellen Wohnsitz, der aber nur aus einem Briefkasten besteht. In Wahrheit lebt er in Hotels, die einzige feste Anlaufstelle ist die Wohnung seiner alleinstehenden Tochter.

Die Art des Umgangs der beiden miteinander ist schon auffällig geworden. Nun wird jemand unfreiwillig Ohrenzeuge eines Inzests zwischen Vater und Tochter und fragt sich:

Ist Inzest zwischen Vater und Tochter strafbar, wenn die Tochter über 18 ist? Ist Inzest ein Kündigungsgrund für ein Mietverhältnis?

Ist Inzest zwischen Vater und Tochter strafbar, wenn die
Tochter über 18 ist?

Huhu,

wieso sollte es über 18 Jahre nicht mehr strafbar sein?!?

§ 173

MfG

Ist Inzest zwischen Vater und Tochter strafbar, wenn die
Tochter über 18 ist?

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html

Ist Inzest ein Kündigungsgrund für ein
Mietverhältnis?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Ist Inzest zwischen Vater und Tochter strafbar, wenn die
Tochter über 18 ist?

Ja, § 173 StGB.

Ist Inzest ein Kündigungsgrund für ein
Mietverhältnis?

Wenn man ordentlich begründen kann, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist, dann kann man die fristlose Kündigung aussprechen, § 543 BGB.

OT: Opferlose Tat

wieso sollte es über 18 Jahre nicht mehr strafbar sein?!?

http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Beschluss_des_Bu…

Gruß

Stefan

Danke! Daraus schließe ich:

  1. Inzest ist in jedem Fall strafbar.

  2. Ein Kündigungsgrund für die Wohnung ist es jedoch nicht, da die Mieterin ihre vertraglichen Pflichten nicht verletzt hat.

Hier geht es ja nicht um Geschwister, sondern um ein Vater - Tochter - Verhältnis. Dazu noch um wirtschaftliche Abhängigkeit.

Hallo,

für aussenstehende Beobachter ist es der Vater.

Ist er auch wirklich der leibliche Vater? Denn nur dann wäre es strafbar.

In Zeiten von Patchwork-Familien wäre ich hier vorsichtig. Ferner gibt es Schätzung, dass bis zu 10% aller Kinder Kuckuckskinder sind…

Viele Grüße
Lumpi
(der Inzest nicht für gut hält…)

Gut, also der Inzest ist strafbar. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist schwierig, weil die Mieterin den Vertrag nicht verletzt hat.

Wie sieht es nun mit einer Anzeige bei der Polizei aus? Kann diese anonym erfolgen? Oder wird daraus ein ziviler Prozess gemacht? Wie sieht es aus mit der Beweisbarkeit? Schließlich war beim Inzest niemand dabei, es gibt nur einen Ohrenzeugen, der auch noch der Vermieter ist.

Dazu läuft auch noch eine Räumungsklage gegen die Mieterin wegen verspäteter Mietzahlungen. Dazu noch Lärmbelästigung und unerlaubte Hundehaltung. Man könnte behaupten, die Inzestanzeige sei nur eine Schutzbehauptung.

Der Verfasser des Threads war bei der Zeugung der Tochter durch den leiblichen Vater nicht anwesend. Dennoch ist davon auszugehen, dass der Herr, der bisweilen in der Unterhose an die Wohnungstüre der Mieterin kommt, der leibliche Vater ist.

Dieser hat das Sorgerecht für die Tochter (damals 9) nach der Scheidung erhalten. Diese hatte Drogenprobleme im Kindesalter, Hauptschule abgebrochen. Keine Ausbildung, lebt auf Kosten des Vaters und ist daher auch finanziell von ihm abhängig. Wohnung, Auto, Ladenlokal,Pferd.

Auch beim Inzest war niemand anwesend. Jedoch Vater und Tochter alleine in der Wohnung und eine nicht zu überhörende Geräuschkulisse aus dem Schlafzimmer. Es wäre purer Zufall, wenn die weiblichen Schreie einem einschlägigen Film entstammen und die Stimme der Tochter wiedergeben würden.

Der Vermieter hat 2 jugendliche Söhne, denen er die Lifedokumentation einer solchen Lebensweise nicht zumuten möchte.

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Wie sieht es nun mit einer Anzeige bei der Polizei aus? Kann
diese anonym erfolgen?

Natürlich.

Oder wird daraus ein ziviler Prozess
gemacht?

Wo kein Kläger, da kein Zivilprozess,

Wie sieht es aus mit der Beweisbarkeit? Schließlich
war beim Inzest niemand dabei, es gibt nur einen Ohrenzeugen,
der auch noch der Vermieter ist.

Der kann erzählen, was er gehört hat.

Dazu läuft auch noch eine Räumungsklage gegen die Mieterin
wegen verspäteter Mietzahlungen. Dazu noch Lärmbelästigung und
unerlaubte Hundehaltung. Man könnte behaupten, die
Inzestanzeige sei nur eine Schutzbehauptung.

Hä? Eine Räumungsklage setzt doch eine wirksame Kündigung voraus, warum sollte man da noch nach weiteren Gründen für eine Kündigung suchen?

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Es liegt ein wirksamer Kündigungsgrund vor und die Räumungsklage ist auch unabhängig vom Inzest.

Der Vater wird jedoch mit Sicherheit behaupten, der Vermieter hätte sich dies alles nur ausgedacht, um die Räumungsklage zu untermauern.

Der Vater ist zwar nicht der Mieter, hat aber eine Bürgschaft für seine Tochter übernommen. (diese hat nach eigenen Angaben nur Schulden -> finanzielle Abhängigkeit vom Vater) Daher ist er im Zweifelsfalle auch ein Ansprechpartner des Vermieters.

Im Zweifel wird es an der Beweisbarkeit mangeln.

Moin,

Schließlich
war beim Inzest niemand dabei, es gibt nur einen Ohrenzeugen,
der auch noch der Vermieter ist.

kann es denn 100 %ig ausgeschlossen werden, daß die sich keinen XXX-Film angeschaut haben?!

So ne Verleumdungsklage macht nur bedingt Spaß.

Gandalf

Hallo!

Wenn die reine Anzeige einer vermutlichen Straftat ohne hundertprozentigen Nachweis bereits eine Verleumdung wäre, wer wäre so blöd, sich dieses Risikos auszusetzen?

Hallo auch,

Wenn die reine Anzeige einer vermutlichen Straftat ohne
hundertprozentigen Nachweis bereits eine Verleumdung wäre, wer
wäre so blöd, sich dieses Risikos auszusetzen?

Stimmt. Andererseits wird eine Anzeige, die mit der Aussage „Ich hab’ da so komische Geräusche gehört“ wahrscheinlich auch gar nicht weiter verfolgt werden. Ein wenig konkreter darf’s schon sein.

Gruß

Anwar

Ja. Aber das ist gerade der Punkt, den worldwidefab zu Recht anspricht. Es gibt recht häufig die Frage, ob man jemanden anzeigen solle, wenn man doch nichts beweisen könne.

Im Grunde stellt sich diese Frage bei Licht betrachtet meistens nicht. Eine Anzeige besteht darin, dass man einen bestimmten Sachverhalt mitteilt, und die Ermittlungsbehörde anregt zu ermitteln. Wenn sie das Geschilderte für ausreichend hält, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, dann war die Anzeige wohl berechtigt. Dann kommt es später nicht mehr darauf an, ob sich der Verdacht als richtig erweist oder nicht.

Begründen die geschilderten Tatsachen hingegen keinen Anfangsverdacht, passiert nichts weiter.

Problematisch ist nur, dass, wenn das einzige Beweismittel das eigene Zeugnis ist, später immer der Verdacht aufkommen kann, dieses Zeugnis sei vorsätzlich falsch abgegeben worden, es habe die Kenntnisnahme, die der Anzeigeerstatter/Zeuge behauptet, nie gegeben. Das ist vor allem bei § 186 StGB problematisch, weil hier eine Art „Beweislastumkehr“ besagt, dass die Strafbarkeit schon gegeben ist, wenn die Behauptungen nicht erweislich wahr sind.

Andere Frage: Wie konkret muss es denn sein?

Mag sein, dass es Töchter Anfang 20 gibt, die ihren Vater gerne in der Bude haben. Mag sein, dass es coole Daddies gibt, die in Unterhosen in der Wohnung ihrer Tochter umherhüpfen. Mag sein, dass Daddy tagelang in der Wohnung der Tochter übernachtet und auf der Couch schläft obwohl er so viel Geld hat, dass er sich täglich das teuerste Luxushotel leisten und auch noch steuerlich absetzen könnte.

Vielleicht hat Daddy ja auch im Wohnzimmer gesessen und auf schalldichten Kopfhörern irgendeine Symphonie gehört, während Töchterchen auf Lautstärke 10 morgens um 8 in ihrem Schlafzimmer einen XXX Film gesehen hat.

Vielleicht ist sie dabei vor Freude auf ihrem Bett auf und ab gehüpft und hat es zum Quietschen gebracht? Danach war sie vom Hüpfen so fertig, dass sie erst mal duschen musste.

In diesem Forum werden ja nur theoretische Fälle behandelt. Sowas kann ja nicht real sein, sowas gibt es nur im Fernsehen oder in schlechten Romanen. Also lieber wegsehen und weghören, es wird schon nichts passiert sein?

Hallo

Der Vater wird jedoch mit Sicherheit behaupten, der Vermieter hätte sich dies alles nur ausgedacht, um die Räumungsklage zu untermauern.

Muss das den Vermieter beunruhigen? Wird dadurch der Erfolg seiner Räumungsklage oder irgendetwas anderes gefährdet?

Wenn nicht, dann kann es dem Vermieter doch egal sein, was der Vater behauptet. Er teilt der Staatsanwaltschaft oder der Polizei seine Beobachtung mit. Dann wird vielleicht ermittelt. Zumindestens würden die sich danach dezenter verhalten, was ja wegen seiner Söhne im Interesse des Vermieters läge, oder die Tochter erzählt dem Staatsanwalt was. Vielleicht leidet sie ja unter der Situation.

Der Vermieter ist bei so einer Sache jedenfalls keine Partei, sondern unabhängiger Zeuge.

Im Zweifel wird es an der Beweisbarkeit mangeln.

Vielleicht auch nicht.

Viele Grüße

Anzeige ohne Beweis => doch üble Nachrede?

Das ist vor allem bei § 186 StGB problematisch, weil hier eine Art „Beweislastumkehr“ besagt, dass die Strafbarkeit schon gegeben ist, wenn die Behauptungen nicht erweislich wahr sind.

Ist es üble Nachrede, wenn ich der Polizei, und sonst niemandem, erzähle, ich hätte sowas beobachtet, wenn ich es nicht beweisen kann?

Hallo,

Wenn sie das Geschilderte für ausreichend
hält, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, dann war die
Anzeige wohl berechtigt. Dann kommt es später nicht mehr
darauf an, ob sich der Verdacht als richtig erweist oder
nicht.

Sicherlich will ich hier niemanden davon abhalten eine Anzeige zu erstatten, wenn er dies für wirklich sinnvoll hält. Andererseits kann man sich schon fragen, ob es Aufgabe der Ermittlungsbehörden sein kann und sollte einer so unkonkreten Anschuldigung wie der genannten nachzugehen. Die Antwort liegt, IMHO, auf der Hand.

Das ist vor allem bei § 186 StGB
problematisch, weil hier eine Art „Beweislastumkehr“ besagt,
dass die Strafbarkeit schon gegeben ist, wenn die Behauptungen
nicht erweislich wahr sind.

Hier wäre zu klären, was ursprünglich behauptet wurde - jawohl nicht, dass es sich nachweisbar um Inzest handelte, sondern lediglich, dass man entsprechende Geräusche gehört hat. Und auch wenn man dies nicht weiter beweisen kann, so gilt jawohl auch bei 186 StGB noch die Unschuldsvermutung.

Gruß

Anwar