Inzucht

Hallo,

gibt es im Rechtlichen Sinne diesen Begriff noch?
Bei welchen Verwandtschaftlichen Verhältnissen beginnt sie?
Cousin mit Cousine, Onkel und Nichte?

Vielen Dank schonmal

Gruß
roland

beim googeln mit „Inzest+Rechtslage“ bin ich auf folgendes gestoßen:

Die Rechtslage:
In Deutschland wird der Inzest juristisch als „Beischlaf unter Verwandten“ bezeichnet und ist strafbar. Nach § 173 des Strafgesetzbuches ist der Beischlaf = Geschlechtsverkehr zwischen Eltern und Kindern und zwischen Geschwistern, sofern sie über 18 Jahre alt sind, strafbar. Cousin und Cousine sind hiervon nicht betroffen.

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten.
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Hallo,

ich habe zuerst nur „Inzest“ eingegeben. Da kamen nur Schmuddelseiten und Seiten über Inzest bei Hunden.

Danke für die Antwort

Gruß
roland