IP Adresse herausbekommen?

Hallo,

Person A, :smile: hat sich angeblich bei einem Gewinnspiel angemeldet, von dem die Person aber gar nichts weiß.

Die Betreiber des Gewinnspiels haben darauf hin eine Rechnung geschrieben, die Person A aber nicht bezahlt.

Nun haben die Betreiber mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht und meinen die Person A anhand der IP Adresse überführen zu können.

Person A möchte nun wissen, ob die Polizei wegen solcher „Lapalien“ überhaupt reagiert, weil Person A gelesen hat, dass die Polizei nur die IP Adresse zurück verfolgt wenn ich sich um schlimme Taten handelt wie z.b Kinderpornographie etc.

Auf eine nicht bezahlte Rechnung kann grundsätzlich nicht mit Anzeige reagiert werden (sofern kein weiterer Tatbestand, z.B. Betrug, vorliegt). Wenn der Betreiber seine Drohung ernst meint, ist ohnehin nicht von einem seriösen Hintergrund auszugehen.
Zunächst mal muss er die erste Mahnung schreiben. Auf den folgenden Widerspruch dann die zweite. Wenn das Mahnverfahren dann irgendwann mal durchlaufen ist, kann er sich an das Vollstreckungsverfahren machen. Im Rahmen dieses gerichtlichen Verfahrens kann der Richter dann zur Beweisführung die Rückverfolgung der IP-Adresse anordnen. Dies ist technisch ohne weiteres möglich, sofern sich der Anwender nicht mit spezieller Soft- oder Hardware dagegen geschützt hat. Zusätzlich muss es jedoch, wenn der Betreiber vor Gericht erfolgreich sein will, plausibel erscheinen, dass der ausfindig gemachte PC auch von dem angeblichen Schuldner genutzt wurde. Wenn die Menge der möglichen Nutzer unüberschaubar ist oder die Nutzung zu einem fraglichen Zeitpunkt zweifelhaft ist, hat der Anbieter nur geringe Chancen, seinen Anspruch durchzusetzen.

An Deiner Stelle würde ich also zunächst mal warten, ob sich der Gewinnspielbetreiber tatsächlich bei der Polizei blamiert und ob ihm der Rechnungsbetrag den ganzen Prozess wert ist. Wichtig für eine Einschätzung wäre auch, ob es sich um einen großen Anbieter mit entsprechend professionellem Anuftreten oder um „Rudi’s Online Casino“ im Hinterhof handelt. Wie hoch ist denn der Rechnungsbetrag?

Der Rechnungsbetrag ist über 96 €. Also noch eine relativ niedrige Summe. Es handelt sich hierbei wie es scheint, um ein so genanntes „Rudis Online Casino“ im hinterhof. :smile:

Jedenfalls hat Person A mal im Internet ein wenig gesucht. Der Herr der die Firma betreibt, hat vorher schon einige male ein paar Anzeigen bekommen, weil er mit irgendwelchen komischen Internetanbietern Dialer verteilt hat.

Jedenfalls ist nun auch die Letzte Mahnung bei Person A angekommen und der Anbieter hat heute verkünden lassen das er eine Anzeige gegen Unbekannt aufgegeben hat.

Hallo,

ich zitiere bei solchen Fällen immer gerne:

http://www.henryk-broder.de/tagebuch/winwin.html

um zu zeigen, wie einfach es ist, jemanden anders bei einem Gewinnspiel anzumelden.

In der Hoffnung, dass konstruktive Antworten kommen verbleibe ich mfg
Andreas

Das ist ja echt Super… :smile:))

genauso werde ich es wohl auch tun müssen…

Jedenfalls ist nun auch die Letzte Mahnung bei Person A
angekommen und der Anbieter hat heute verkünden lassen das er
eine Anzeige gegen Unbekannt aufgegeben hat.

Das ist ja ein Witzbold!
Eigentlich sollte er da zum Amtsgericht marschieren, um sein Vollsteckungsverfahren loszutreten.
Wenn er schon wen anzeigen will, warum nimmt er dann nicht gemäß seines Verdachts die Person A?

Naja, dann wünsch ich Dir - äh der Person A :wink: noch viel Erfolg (Glück wird es dazu kaum brauchen).

Zunächst mal muss er die erste Mahnung schreiben.

Sonst…?

Wenn das Mahnverfahren
dann irgendwann mal durchlaufen ist, kann er sich an das
Vollstreckungsverfahren machen.

Aber wenn ER eine Mahnung schreibt, ist das nicht Bestandteil des von dir nun gemeinten Mahnverfahrens. Was du jetzt meinst, ist nämlich ein amtsgerichtliches Mahnverfahren.

Im Rahmen dieses gerichtlichen
Verfahrens kann der Richter dann zur Beweisführung die
Rückverfolgung der IP-Adresse anordnen.

Nein, im Vollstreckungsverfahren wird vollstreckt; das andere ist Bestandteil des Erkenntnisverfahrens.

Zusätzlich muss es jedoch, wenn der Betreiber vor Gericht
erfolgreich sein will, plausibel erscheinen, dass der
ausfindig gemachte PC auch von dem angeblichen Schuldner
genutzt wurde.

Um es mal richtig zu sagen: Der Anspruch muss bewiesen werden.

Levay

Scroll doch mal runter…
…bis hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß,

Markus