habe heute von einem auktionshaus- in dem ich mehrere auktionen habe - eine bestätigung bekommen über die änderung meines paßwortes- habe aber kein anderes haben wollen. nun schickt mir dieses auktionshaus eine IP-Adresse und ISP.-Host von demjenigen , der mein paßwort geändert hat. kann man herausbekommen, von wem dies getan wurde - und wie funkrioniert dieses?? Muß unbedingt wissen, wer das war.
für eine baldige antwort bedanke ich mich schon im voraus.
gruß rosel
Moin,
kann man herausbekommen, von wem dies getan wurde - und wie
funkrioniert dieses?? Muß unbedingt wissen, wer das war.
Frag die Kripo. Wenn Du das per Hand versuchst, kannst Du Dich
selbst strafbar machen, wenn die Kripo interessiert ist, hast
Du wenig Arbeit und einen großen Freund.
Wenn sie nicht interessiert sind, wird es anstrengend, weil es
sich vermutlich um einen Dial-up Account handelt (oder um einen
Volldeppen). Dann müßtest Du T-Online oä überreden, für Dich in
ihre Logs zu sehen.
Mach das bald, solange die Daten noch da sind.
Thorsten
Frag die Kripo. Wenn Du das per Hand versuchst, kannst Du Dich
selbst strafbar machen, wenn die Kripo interessiert ist, hast
Du wenig Arbeit und einen großen Freund.
Hallo!
Ich glaub wenn du nur feststellst, woher die IP kam (z. B. mit Reverse IP Lookup unter http://www.amnesi.com/) ist das nicht strafbar.
Und dann hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit wie Thorsten schon sagt nur den ISP bei dem der Typ ist, aber du kannst dich eventuell auch direkt an den wenden und bitten das zu unterbinden (mit einem Hinweis, dass du dich sonst an die Kripo wendest). Weiß nicht wie es in De ist, aber bei uns in Ö hats schon einige Beschlagnahmungen bei ISPs wegen Sachen die deren Kunde getan haben gegeben, deswegen sind die da eher vorsichtig und geneigt sowas abzustellen.
Grüße, Robert
Moin,
Ich glaub wenn du nur feststellst, woher die IP kam (z. B. mit
Reverse IP Lookup unter http://www.amnesi.com/) ist das nicht
strafbar.
Stimmt, ich weiß eben nur nicht, wo die Strafbarkeit anfängt.
Thorsten
Stimmt, ich weiß eben nur nicht, wo die Strafbarkeit anfängt.
Hab da auch keine Ahnung (eventuell im IT-Sicherheit-Forum nachfragen), aber ich schätze frühestens, wenn man anfängt in fremde Systeme einzudringen, und da - soweit ich mich an meine Datenschutz-VOs erinnern kann - auch nicht immer.
Informationen aus dem DNS sind aber sicher öffentlich.
Grüße, Robert