angenommen jemand hat eine Internetseite aufgesucht, die ähnlich wie hier, nur nach Anmeldung zugänglich ist.
Dabei hat er nicht beachtet, dass eine Anmeldegebühr von einigen Euro erhoben wird.
Die Seite würde von diesem Jemand nach der Anmeldung einmalig besucht, geprüft und für schlecht befunden und darum nicht wieder aufgesucht.
Auf die Aufforderung per e-mail die Gebühr zu zahlen, hätte er nicht reagiert, auch nicht auf eine e-mail eines mit der Eintreibung beauftragten Inkassounternehmens. Die Gebühren von wenigen Euro würden dabei vervielfacht.
Wenn ein Inkasso-Unternehmen in solch einem Fall nun drohte über die Staatsanwaltschaft die IP und Adresse des Nutzers ermitteln zu lassen, wie realistisch wäre diese Drohung und welche Folgen würden eintreten.
angenommen jemand hat eine Internetseite aufgesucht, die
ähnlich wie hier, nur nach Anmeldung zugänglich ist.
Dabei hat er nicht beachtet, dass eine Anmeldegebühr von
einigen Euro erhoben wird.
Was sagt ihr z.B. zu dieser Seite www.wie-schlau-bist-du24.com???
Sollte der Verbraucher da zahlen wenn er versehentlich die
AGB´s akzeptiert hat???
Vom Strickmuster ist das dasselbe wie in dem Link eben. Von daher sollte die Reaktion auf Zahlungsaufforderungen analog laufen
An die Verbraucherzentrale kann man sich übrigens auch wenden.
Wenn ein Inkasso-Unternehmen in solch einem Fall nun drohte
über die Staatsanwaltschaft die IP und Adresse des Nutzers
ermitteln zu lassen, wie realistisch wäre diese Drohung und
welche Folgen würden eintreten.
Soweit ich weiß speichern die Internetprovider die Zuordnungstabelle zwischen IP und Adresse des Internetnutzer nur einige wenige Wochen lang. Es würde mich sehr wundern, wenn anhand der IP wirklich eine solche Identifikation und damit der Beweis erbracht werden könnte, dass die Forderung berechtigt ist.