Ja richtig, dürfte nur über den Staatsanwalt gehen.
Alles andere wäre auch ein schwerer Verstoß gegen den
Datenschutz.
Quatsch, das ist absoluter Humbug!
Jeder Webserver logt die IPs, die die Seiten abrufen. Schau also mal nach, ob Dein Provider Dir die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellt oder ändere das Script des Gästebuches so ab, dass es die IPs irgendwo ablegt.
Ob Du dann allerdings mit der IP etwas anfangen kannst ist eine ganz andere Sache. Wenn der Betreffende nicht gerade eine feste IP hat und immer diese IP benutzt, wird Dir das nicht viel nutzen. Bei einer Einwahlverbinding wird er jedes Mal eine andere IP-Adresse haben, oder er braucht nur einen Proxy einzutragen und Du siehst nur die Adresse des Proxy, den halt ziemlich viele andere auch noch benutzen.
Lediglich wenn Du wissen möchtest, wer zu welcher Zeit eine bestimmte Einwahl-IP-Adresse benutzt hat, bist Du aufgeschmissen.
Diese Daten kann (vollkommen zu Recht natürlich!) in der Tat nur die Polizei / Staatsanwaltschaft nach einem Anfangsverdacht / einer Anzeige vom jeweiligen Provider anfordern.