Guten Tag,
ich habe mir im Februar diesen Jahres ein iPhone 3gs mit 8GB bei eBay bestellt. Ich habe es bei einem gewerblichen eBayer gekauft und wollte deshalb fragen, ob ich wirklich auch 2 Jahre Garantie habe. Er schrieb mir vor dem Kauf, dass es so ist. Allerdings stand in der Rechnung die ich dann bekam, dass ich 1 Jahr Garantie habe. Dann habe ich ihn aber nicht mehr angeschrieben. Muss er die 2 Jahre Garantie geben? Und was ist, wenn jetzt in einem Jahr plötzlich der Homebutten nicht mehr richtig funktioniert? Würde ich es dann zu ihm schicken oder wie?
Ich bin aktuell leicht verunsichert und bedanke mich für Antworten schonmal im Vorraus!
J. Rapp
Nochmal eine Frage, die jetzt damit nur indirekt was zu tun hat: Ist es ein Garantieschaden, wenn die
Stumm-taste abbricht?
Sorry aber habe zu keinen deiner Fragen eine Antwort.
Würde im ersten Fall den Verkäufer nochmal anmailen -
und im zweiten Fall beim Hersteller nachfragen von dem Gerät wo die Taste abgebrochen ist.
Hoffe jemand anderes weiss exakten Rat.
liebe Grüße
marita
Hallo,
lies nach Garantie Gewährleistung Sachmängelhaftung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Gewährleistung
http://www.rechtsanwalt-heuser.com/Der%20Unterschied…
Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Garantie
Stephanie
Guten Tag,
es tut mir leid, aber leider kann ich da keine rechtlich verbindliche Auskunft geben. Damit kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Ich würde allerdings raten, zuerst mal den Verkäufer anzuschreiben und die Fragen zu klären.
Tut mir leid, weiter kann ich nicht helfen…
Freundliche Grüße,
N.Fiebig
Hallo
Zunächst mal muss der Händler 6 Monate Gewährleistung bieten. Wenn innerhalb dieser Zeit ein Mangel auftritt, kann der Artiekl zurückgegeben oder umgetauscht werden. Dies ist eine gesetzliche Pflicht. Die normale Garantiezeit beträgt 1 Jahr. Auch dieses ist bindend, der Händler kann aber bestimmtes ausschliessen, z.B. wenn der Schaden aus Eigenverschulden entsteht.
Wenn der Händler von sich aus 2 Jahre Garantie angibt, ist das eine Kulanzsache und darauf kannst du dich dann auch berufen. Allerdings sollte das dann auch in seinen AGB drinstehen
Das ganze Rechtliche überblicke ich aber nur allgemein, besser nochmal gezielte Auskünfte einholen, z.B. bei der Verbraucherzentrale
Gruß
Stefan
Hallo,
ich würde den verkäufer einfach auf die in der Rechnung erscheinenden Garantiezeit ansprechen mit einem Verweis auf die vorherige Auskunftsmail bezgl. 2 Jahre Garantie. Der Gesetzgeber schreibt 2 Jahre bei neuen Geräten vor - so vermute ich, handelt es sich nur um einen Schreibfehler in der Rechnung.
Wie der Verkäufer im Garantiefall vorgeht, kann ich nicht sagen, das händelt jeder anders. Einfach fragen oder im Angebot/Mich Seite etc. nachlesen. Seriöse Händler haben das alles irgendwo geschrieben.
Was die Stummtaste betrifft, kann das nur ein Fachmann beurteilen…Eigenverschulden muss ausgeschlossen werden. Allerdings weiss ich grad nicht, wie bei einem iPhone eine Taste abbrechen soll ??? Touchscreen und Schiebetasten…
Hallo,
es hängt erstmal davon ab ob gebraucht oder neu. Bei neuen Sachen hast du meisten 1 Jahr Hersteller Garantie die der Verkäufer freiwillig verlängern kann.
Hat aber nichts mit Ebay zu tun , ist generell so.
Dann würde ich mich auch erstmal an den Verkäufer wenden, der sollte es wissen.
Auch ob deine Knöpfe unter die garantie fallen. Sonst mal die Foren durchsuchen nach dem Mangel.
Gruß Frank
Hallo, z.Zt. krank. Daher keine Anwort möglich.
Grüße i.A. kahlken
Sorry, da kannich Dir nicht helfen. Da musst Du einen Juristen fragen.
MfG
Hallo,
ich würde in jedem Falle nochmal nachhaken. Wenn er 2 Jahre Garantie zusagt, müßte das auch in der Rechnung stehen oder evtl. euf einem Zusatzpapier zu Rechnung. Unbedingt nochmal checken und sonst nachfragen.
Wer im Garantiefall das iPhone zu repariereb hat und wo es ggf. hin zu schicken ist, muss der Verkäufer angeben auf Nachfrage. Also auch das beim Verkäufer nachfragen.
Und was unter die Garantie fällt ist für gewöhnlich unter den Garantiebedingungen nachzulesen. So auch wahrscheinlich die Sache mit der Stumm-Taste. Im Zweifelsfalle ist hier wieder der Verkäufer dafür zuständig, die Garantieleistungen anzugeben und ob diese Taste dazu zählt.
Alles Gute,
mouseberg