IPL (Laser) steuerlich absetzbar?

Hallo,
habe eine etwas ungewöhnliche Frage.

Kurzfassung - wenn eine Krankenkasse eine Behandlung übernimmt, eine alternative Bahndlung aber nicht im Leistungskatalog hat - also nicht übernimmt, kann man die Behandlung dann steuerlich geltend machen?

Konkreter: Eine weibliche Person leidet unter Gesichtsbehaarung, die Krankenkasse würde eine Entfernung mittels Nadelepilation übernehmen. Da diese wohl schmerzhaft sein soll, hat sie sich dazu entschlossen, eine IPL (Laser)-Behandlung durchführen zu lassen.

Sind die Kosten (auf dem ersten Blick ja erst mal ein kosmetischer Eingriff) steuerlich dann geltend zu machen? Wenn ja wie?

LG und danke!
Molika

Grundsätzlich sind alle Ausgaben, die eine medizinische Behandlung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Höhe richtet sich jedoch danach, ob du einzeln oder gemeinschaftlich veranlagt wirst und wie viel du verdienst. Dann kannst entweder Kosten, die dein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 2% oder 4% übersteigen, absetzen. Am besten, du erkundigst dich bei deinem Finanzamt!