Hallo,
habe eine etwas ungewöhnliche Frage.
Kurzfassung - wenn eine Krankenkasse eine Behandlung übernimmt, eine alternative Bahndlung aber nicht im Leistungskatalog hat - also nicht übernimmt, kann man die Behandlung dann steuerlich geltend machen?
Konkreter: Eine weibliche Person leidet unter Gesichtsbehaarung, die Krankenkasse würde eine Entfernung mittels Nadelepilation übernehmen. Da diese wohl schmerzhaft sein soll, hat sie sich dazu entschlossen, eine IPL (Laser)-Behandlung durchführen zu lassen.
Sind die Kosten (auf dem ersten Blick ja erst mal ein kosmetischer Eingriff) steuerlich dann geltend zu machen? Wenn ja wie?
LG und danke!
Molika