Ipod des Freundes kaputt gemacht!

Hallo,
leider ist mir der Ipod eines Freundes auf dessen Party runtergefallen, bzw. bin ich über das Kabel, mit dem er an der Stereoanlage angeschlossen war, gestolpert, woraufhin er runtergekracht ist. Jetzt funktioniert er nicht mehr. Meine Frage: Zahlt dies meine private Haftpflichtversicherung? Ich bin mir unsicher und habe schon andere Beiträge dazu hier gelesen, aber unterschiedliche Meinungen dazu gesehen. Wie sieht es hier aus?

grundsätzlich sollte es Deine Haftpflichtvers zahlen. Ausnahme könnte ich sehen, wenn dein Freund das Kabel von einer Seite des Raumes auf die andere Seite gelegt hat und im Vorfeld eigentlich schon damit rechnen musste das jemand darüber stolpert! Ersetzt wird der Zeitwert!

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Frage: Zahlt dies meine private Haftpflichtversicherung? Ich

Geliehene, gemietete und zum Gebrauch überlassene Gegenstände sind in der privaten Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Es kommt also sehr auf die Einzelheiten des Schadensereignisses an. Die Versicherung wird bestimmt sehr genau prüfen, am besten die Schadensmeldung mit dem Versicherungsbetreuer zusammen ausfüllen.

1.) Steht im Beitrag nichst von „geliehene, gemietete und zum Gebrauch überlassene“ oder ähnlichem!

2.) Der Tipp mit der Schadensmeldung und dem Vermittler geht mir persönlich schon wieder zu sehr in die Richtung „Anstiftung zum Versicherungsbetrug“!

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2.) Der Tipp mit der Schadensmeldung und dem Vermittler geht
mir persönlich schon wieder zu sehr in die Richtung
„Anstiftung zum Versicherungsbetrug“!

Mir nicht.

C.

Okay, ansichtssache!

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1.) Steht im Beitrag nichst von „geliehene, gemietete und
zum Gebrauch überlassene“ oder ähnlichem!

Deswegen habe ich es ja geschrieben. Mit dieser Begründung werden viele Schadensfälle in der Privathaftpflicht abgelehnt.

2.) Der Tipp mit der Schadensmeldung und dem Vermittler geht
mir persönlich schon wieder zu sehr in die Richtung
„Anstiftung zum Versicherungsbetrug“!

Das ist Dir unbenommen. Ich wollte nur klarmachen, dass man hier sehr auf die Einzelheiten achten muß und es sich um einen Beratungsfall für den Kunden handelt.

1.) Steht im Beitrag nichst von „geliehene, gemietete und
zum Gebrauch überlassene“ oder ähnlichem!

Deswegen habe ich es ja geschrieben. Mit dieser Begründung
werden viele Schadensfälle in der Privathaftpflicht abgelehnt.

Es kommt aber auf die Versicherung an. Soweit ich weiß gibt es Policen, die diese Fälle mit einschließen (z.B. Blumenvase beim Gießen im Urlaub runtergefallen etc.). Würde ich also erstmal in den Versicherungsunterlagen nachsehen, ansonsten mit reinem Gewissen bei der Versicherung anrufen und den Schaden melden. Die können wohl am besten sagen, ob sie zahlen.

Gruß Yvi