kann mir ein Jurist die Frage beantworten, auf welches vermeintlich gebrochene Völkerrecht genau sich die Kritiker des Irakkrieges berufen haben. Das wurde in den Medien bis jetzt nämlich recht schwammig formuliert.
ich bin kein Jurist. Aber ich denke, die Frage ist nicht richtig gestellt.
Ohne UN-Resolution wäre der Krieg eindeutig völkerrechtswidrig gewesen. Das bestreitet niemand. Denn es gibt ja nur zwei Gründe für einen Krieg: man wird angegriffen (das war eindeutig nicht der Fall) oder es gibt eine UN-Resolution für diesen Krieg.
Es ist also die Frage, ob die UN-Resolution 1414 diese Völkerrechtswidrigkeit aufhob. Und da ist wiederum die Frage, ob der Irak diese Resolution substantiell missachtet hat. Und ob, wenn dies der Fall gewesen wäre, dann jedes Land den Irak angreifen darf, um dort eine neue Ordnung zu etablieren.
Simon überzeugt hier aber nicht. Denn USA und Briten argumentieren ja, dass der Krieg von der UNO mandatiert war (wegen 1414). Hierauf geht Simon aber gar nicht ein.
Simon überzeugt hier aber nicht. Denn USA und Briten
argumentieren ja, dass der Krieg von der UNO mandatiert war
(wegen 1414). Hierauf geht Simon aber gar nicht ein.
Die Mandatierung lief darauf hinaus, dass der Irak nachweislich abrüsten muß. Hierzu wurde seitens der UN eine Komission eingesetzt, geführt von Hans Blix. Diese Komission hat keinen schwerwiegenden Verstoss gegen 1441 festgestellt (und die müssen es ja wissen)
In wie weit die Auslassungen im Bericht des Iraks an die UN bereits einen Schwerwiegenden Verstoss darstellen, ist unklar, denn derartige Auslassungen müssen nachweislich (!!!) absichtlich geschehen sein…
Auslassungen aus versehen sind peinlich und auslassungen in gutem Glaben, dass diese Informationen irrelevant wären, sogar nict straffähig.
Extrem peinlich ist, dass die ach so wichtigen Massenvernichtungswaffen immer noch nicht aufgetaucht sind…
Insofern waren noch nicht alle möglichen friedlichen Mittel ausgeschöpft, um die Durchsetzung dieser Resolution zu erzwingen.
Im übrigen geht das ganze Gequatsche ja plötzlich nicht mehr um die Resolution 1441, sondern um die Befreiung des irakischen Volkes… auffällig, nicht wahr ))
Gruß
Mike
P.S. ich hätte da noch eine laaaaange Liste unterdrückter Völker
Fängt bei B wie Burma an und hört bei Z wie Zimbabwe auf (Ein Drecksstaat, der mit A anfängt, ist mir auf die Schnelle nicht eingefallen)
Die Mandatierung lief darauf hinaus, dass der Irak
nachweislich abrüsten muß. Hierzu wurde seitens der UN eine
Komission eingesetzt, geführt von Hans Blix. Diese Komission
hat keinen schwerwiegenden Verstoss gegen 1441 festgestellt
(und die müssen es ja wissen)
Ich sehe es nicht grundsätzlich anders, aber es gibt Völkerrechtler (die Minderheit, aber das ist juristisch ja nicht wichtig), die es anders sehen. Und ich bin kein Völkerrechtler.
In wie weit die Auslassungen im Bericht des Iraks an die UN
bereits einen Schwerwiegenden Verstoss darstellen, ist unklar,
denn derartige Auslassungen müssen nachweislich (!!!)
absichtlich geschehen sein…
Wo steht das?
Im übrigen gibt es Völkerrechtler, die die um 30 km weiter fliegenden Raketen (Aussage Blix) als „material breach“ und damit als eindeutigen Kriegsgrund ansehen.
Hi Ralf
Nun, die Regeln hat die UNO aufgestellt, und nicht die USA und GB.
Nachdem die UN eben keinen schwerwiegenden Verstoss festgestellt hat, kann sich die USA und GB eben nicht auf 1441 berufen.
Die Argumentation geht wie folgt:
„4. Decides that false statements or omissions (Auslassungen) in the declarations submitted by Iraq pursuant to this resolution and failure by Iraq at any time to comply with, and cooperate fully in the implementation of, this resolution shall constitute a further material breach of Iraq’s obligations and will be reported to the Council for assessment in accordance with paragraphs 11 and 12 below;“
Darin ist nicht ausdrücklich verlangt das der Sicherheitsrat eine weitere Entscheidung trifft, sondern lediglich das er Bericht erstattet bekommt um eine Einschätzung gemäß den Paragraphen 11 und 12 abzugeben. Bericht erstattet wurde und Blix hat auch mehrmals gesagt, dass der Irak nicht voll kooperiert hat.
Und in §§11f. wird deutlich, was damit gemeint ist:
„11. Directs the Executive Chairman of UNMOVIC and the Director-General of the IAEA to report immediately to the Council any interference by Iraq with inspection activities, as well as any failure by Iraq to comply with its disarmament obligations, including its obligations regarding inspections under this resolution;“
Blix hat in seinen Berichten die ungenügende irakische Kooperation (freiwillige Übergabe von Dokumenten, nennen von Zeugen, Vernehmung von Zeugen (ohne Aufpasser und ohne Taperecorder (der hinterher von den irakischen Behörden abgehört wird) dargelegt.
„12. Decides to convene immediately upon receipt of a report in accordance with paragraphs 4 or 11 above, in order to consider the situation and the need for full compliance with all of the relevant Council resolutions in order to secure international peace and security;“
Die Argumentation geht wie folgt:
„4. Decides that false statements or omissions (Auslassungen)
in the declarations submitted by Iraq pursuant to this
resolution and failure by Iraq at any time to comply with, and
cooperate fully in the implementation of, this resolution
shall constitute a further material breach of Iraq’s
obligations and will be reported to the Council for assessment
in accordance with paragraphs 11 and 12 below;“
Darin ist nicht ausdrücklich verlangt das der Sicherheitsrat
eine weitere Entscheidung trifft, sondern lediglich das er
Bericht erstattet bekommt um eine Einschätzung gemäß den
Paragraphen 11 und 12 abzugeben. Bericht erstattet wurde und
Blix hat auch mehrmals gesagt, dass der Irak nicht voll
kooperiert hat.
Und in §§11f. wird deutlich, was damit gemeint ist:
„11. Directs the Executive Chairman of UNMOVIC and the
Director-General of the IAEA to report immediately to the
Council any interference by Iraq with inspection activities,
as well as any failure by Iraq to comply with its disarmament
obligations, including its obligations regarding inspections
under this resolution;“
Blix hat in seinen Berichten die ungenügende irakische
Kooperation (freiwillige Übergabe von Dokumenten, nennen von
Zeugen, Vernehmung von Zeugen (ohne Aufpasser und ohne
Taperecorder (der hinterher von den irakischen Behörden
abgehört wird) dargelegt.
In wie weit dies einen schwerwiegenden Verstoss darstellt, muß der Sicherheitsrat feststellen, NICHT die USA.
„12. Decides to convene immediately upon receipt of a report
in accordance with paragraphs 4 or 11 above, in order to
consider the situation and the need for full compliance with
all of the relevant Council resolutions in order to secure
international peace and security;“
Und hat der Sicherheitsrat irgendwas entschieden?
Neeee, oder.
Fakt ist: Nur des Sicherheitsrat bzw die UN-Vollversammlung wären gem. 1441 berechtigt, die Schwerwiegenden Verstösse zu ahnden.
Nachdem die USA und GB eben nicht die UN sind…
Die USA und GB sind NICHT berechtigt, gegen den Willen des gesamten Sicherheitsrates zu handeln, wenn sie sich auf eine Sicherheitsratsresolution berufen!
Das wäre ungefähr so, als ob ein Gericht weitere Beweise anfordert und die Staatsanwaltschaft den Angeklagten schon mal prophylaktisch hinrichten lässt.
Die Vorgehensweise der USA und GB widerspricht elementaren Rechtsgrundsätzen.
Die Argumentation geht wie folgt:
„4. Decides that false statements or omissions (Auslassungen)
in the declarations submitted by Iraq pursuant to this
resolution and failure by Iraq at any time to comply with, and
cooperate fully in the implementation of, this resolution
shall constitute a further material breach of Iraq’s
obligations and will be reported to the Council for assessment
in accordance with paragraphs 11 and 12 below;“
Darin ist nicht ausdrücklich verlangt das der Sicherheitsrat
eine weitere Entscheidung trifft, sondern lediglich das er
Bericht erstattet bekommt um eine Einschätzung gemäß den
Paragraphen 11 und 12 abzugeben. Bericht erstattet wurde und
Blix hat auch mehrmals gesagt, dass der Irak nicht voll
kooperiert hat.
Und in §§11f. wird deutlich, was damit gemeint ist:
„11. Directs the Executive Chairman of UNMOVIC and the
Director-General of the IAEA to report immediately to the
Council any interference by Iraq with inspection activities,
as well as any failure by Iraq to comply with its disarmament
obligations, including its obligations regarding inspections
under this resolution;“
Blix hat in seinen Berichten die ungenügende irakische
Kooperation (freiwillige Übergabe von Dokumenten, nennen von
Zeugen, Vernehmung von Zeugen (ohne Aufpasser und ohne
Taperecorder (der hinterher von den irakischen Behörden
abgehört wird) dargelegt.
In wie weit dies einen schwerwiegenden Verstoss darstellt, muß
der Sicherheitsrat feststellen, NICHT die USA.
„12. Decides to convene immediately upon receipt of a report
in accordance with paragraphs 4 or 11 above, in order to
consider the situation and the need for full compliance with
all of the relevant Council resolutions in order to secure
international peace and security;“
Und hat der Sicherheitsrat irgendwas entschieden?
Neeee, oder.
Fakt ist: Nur des Sicherheitsrat bzw die UN-Vollversammlung
wären gem. 1441 berechtigt, die Schwerwiegenden Verstösse zu
ahnden.
Genau das ist strittig.
Die USA und GBR argumentieren ja anders:
1414 besagt, dass, wenn Blix berichtet, dass der Irak nicht voll kooperiert (und das hat Blix getan), die Sicherheitsratsmitglieder alle Massnahmen ergreifen dürfen. Also: es reicht der Bericht und dann muss der Sicherheitsrat nicht mehr neu entscheiden. Eine zweite Resolution war dann - nach Bush und Blair - „wünschenswert, aber nicht notwendig“.
Nachdem die USA und GB eben nicht die UN sind…
Die USA und GB sind NICHT berechtigt, gegen den Willen des
gesamten Sicherheitsrates zu handeln, wenn sie sich auf eine
Sicherheitsratsresolution berufen!
Wie gesagt: sehe ich genauso. Aber die Argumentation von USA und GBR war wie oben beschrieben.
Das wäre ungefähr so, als ob ein Gericht weitere Beweise
anfordert und die Staatsanwaltschaft den Angeklagten schon mal
prophylaktisch hinrichten lässt.
Die Vorgehensweise der USA und GB widerspricht elementaren
Rechtsgrundsätzen.
Ja. Nur ist der Sicherheitsrat ja auch kein Gericht. Da wird nach den Sicherheitsratskriterien und nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien entschieden.
Na- nachdem die Yankees zum Zwecke des Justizmordes an deutschen Generälen extra den Begriff „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ konstruiert haben, müssen sie sich jetzt wohl oder übel auch dran messen lassen. In der deutschen Rechtssprechung heißt der Begriff „Friedensverrat“
Und überhaupt: Was bitte, wenn nicht einen unprovozierten Angriff auf souveränes Territorium soll das Völkerrecht denn noch konsecutieren?
whk
Simon überzeugt hier aber nicht. Denn USA und Briten
argumentieren ja, dass der Krieg von der UNO mandatiert war
(wegen 1414). Hierauf geht Simon aber gar nicht ein.
Warum auch- es stimmt ja schließlich auch nicht!
whk
Die USA und GBR argumentieren ja anders:
1414 besagt, dass, wenn Blix berichtet, dass der Irak nicht
voll kooperiert (und das hat Blix getan), die
Sicherheitsratsmitglieder alle Massnahmen ergreifen dürfen.
Also: es reicht der Bericht und dann muss der Sicherheitsrat
nicht mehr neu entscheiden. Eine zweite Resolution war dann -
nach Bush und Blair - „wünschenswert, aber nicht notwendig“.
Es gibt sowohl in der UN-Charta, als auch in der Resolution 1441 kein Wort, das eine militärische Aktion bei Verstößen gegen diese Resolution rechtfertig oder duldet. Da hätte der UN-Sicherheitsrat zustimmen müssen.
Siehe: http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/…
Das wäre für die USA wünschenswert gewesen, um nicht international das Gesicht zu verlieren.
Notwendig wäre es nur wenn die USA mit Konsequenzen rechnen müssten.
Da sie den internationalen Gerichtshof nicht anerkennen, wird das wohl ausbleiben.
Die Amerikaner können sich allerhöchstens auf das Völkergewohnheitsrecht beziehen. Möglicherweise wurde durch humanitäre Interventionen ein Tor geöffnet.
Siehe: http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/UNO/ana…
Denn auch Slobodan Milosevic wurde ohne Mandat des Sicherheitsrates angegriffen.
Man kann beliebig viele Völkerrechtler fragen, es wird sich womöglich jemand finden der das für gerechtfertig hält. Nach meinen Informationsstand ist der Mehrheit der Völkerrechtler der Meinung das dieser Krieg völkerrechtswidrig ist.
Siehe: http://science.orf.at/science/news/70845
Die US-Administration und seine Unterstützer sehen das sehr pragmatisch
„Consider what passes these days for a „multilateralist“ view on Iraq: Before taking any action against Iraq, the United States should seek the approval of the U.N. Security Council. Then, if the Security Council refuses, the United States can invade anyway“
Siehe: http://www.newamericancentury.org/global-091302.htm
Recht herzlichen Dank dafür, daß ich diese Frage schon im Brett Recht beantworten durfte, was ich mir hätte sparen können, wenn ich gewußt hätte, daß die Frage hier auch steht und i.W. beantwortet wurde. Hat ja auch nur 15 Minuten gedauert, den Kram rauszusuchen.
Genau das ist der Grund, warum Doppelpostings bei werweisswas unerwünscht sind.
Simon überzeugt hier aber nicht. Denn USA und Briten
argumentieren ja, dass der Krieg von der UNO mandatiert war
(wegen 1414). Hierauf geht Simon aber gar nicht ein.
in der Resolution 1441 finde ich keinen Hinweis darauf, daß bei einem Verstoß gegen die Auflagen automatisch ein Einmarsch ausländischer stattfindet. Tatsächlich ist da die Rede von „serious consequences“ und davon, daß man die Sache auch weiterhin im Auge behalten will.
Der Hintergrund der „Diskussionen“ mit Deutschland, Frankreich und Rußland war ja, daß diese Länder keine Resolution wollten, die einen Automatismus beinhaltet.
Das wäre ungefähr so, als ob ein Gericht weitere Beweise
anfordert und die Staatsanwaltschaft den Angeklagten schon mal
prophylaktisch hinrichten lässt.
-))) guter vergleich!!
Die Vorgehensweise der USA und GB widerspricht elementaren
Rechtsgrundsätzen.
Ja. Nur ist der Sicherheitsrat ja auch kein Gericht. Da wird
nach den Sicherheitsratskriterien und nicht nach
rechtsstaatlichen Kriterien entschieden.
Nee- ausschließlich nach machtpolitischen: Das „Nein“ des Njemen hat diesen runde 70 Mio Dollar gekostet
whk