Irgendwelche zuschüsse?

hallo leute,

also wenn jugendlicher a nach der schule seinen zivildienst geleistet hat danach ein halbes jahr zur schule gegangen ist und sie dann abbrechen musste und dann noch 1 jahr und 3 moante arbeitslos ist
kann jugendlicher a dann irgendwas an zuschüssen beantragen obwohl er noch bei den eltern wohnt?

ich bedanke mich im voraus für eure antworten

gruß
KVPohl

Hallo KVPohl,

dann müsste der „Jugendliche“ schon 22 Jahre alt sein und ist sicherlich als ein Erwachsener zu behandeln.

Da „Jugendlicher“ noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat und auch in keiner Berufsausbildung steht, ist er auf sich selbst gestellt. Wenn die Eltern ihm Unterkunft gewähren dann sind sie nur auf Grund des SGB II bis zum 25. Lebensjahr dazu verpflichtet.

Gruß
John