Irgendwie krankenversichert sein muss doch gehn?

Hallo liebe Com.unity,
ich hoffe, dass ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt:

Folgende Thematik:
Mein Freund ist seit ca. 20 Jahren selbständig (heute 41 Jahre alt) und auch seither immer privat versichert. Bis vor 2 Jahren nicht mehr genügend € in die Kasse kamen & er gezwungen war, die Beitragszahlung an die PKV einzustellen. Bis dato ist er immer noch selbständig, verkauft das Unternehmen jedoch derzeit stück für Stück…
Er ist nicht mehr der Jüngste und je mehr ich in dem Forum lese werde ich immer beunruhigter:

Habe mir auch nun ein paar Gedanken dazu gemacht und würde gerne wissen, ob sich irgendwo ein Lösungsansatz widerfindet:

Ich bin selbständige Handelsvertreterin und ebenfalls seit 3 Jahren privat versichert. Sofern ich ihn mit 450 € mtl. EINSTELLEN würde, könnte ich ihn dann gesetzlich versichern? Weiß die GKV von seiner selbständigen hauptbeschäftigung, wird dies irgendwo abgefragt?

… ODER:
Könnte er sich nicht als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern? Wenn ja: Wonach bemisst sich der Beitrag ? Umsatz? Gewinn? Wo kann man die Beiträge nachlesen? Bis dato habe ich erfolglos die Augen strapaziert… ;o(

Hm …ODER: es gibt langfristige Auslandsreisekrankenversicherung für Besucher in der BRD:
Mein freund ist zwar vor ein paar Jahren eingebürgert worden - seine Eltern haben jedoch einen Wohnsitz in der Türkei, der in dem Fall angegeben werden könnte… prüft irgendwer nach, ob derjenige event. doch in Deutschland gemeldet ist? Braucht die KV einen Ausweis o.ä.?
Der Beitrag für diese KV wäre zumindest zu erbringen…

Ich glaube daran, dass es IRGENDEINE Lösung gibt, daher auch der eine oder andere kuriose Vorschlag… ;p)

vielen herzl. Dank

Hallo,
alles andere als eine Krankenversicherungspflicht ist utopisch
und grundsätzlich legal auch nicht machbar.
Da ist die erste Idee von Dir nicht die schlechteste.
Da Ihr nicht verheiratet seit steht einer Beschäftigung eigentlich
nichts im Wege. Du besorgst Dir beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer,
schliesst dann einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag ab. Da Bruttogehalt
muss mindests 401,00 € betragen. Als Beschäftigung wäre kfm. Angestellter, Verkäufer usw. möglich.
Du meldest ihn dann bei einer Krankenkasse zur Kranken-, Renten-,
Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung an. Da er noch unter
50 Jahre alt ist, kann er in die gesetzliche Krankenkasse. Wenn er dort
für 12 Kalendermonate versicherungspflichtiges Mitglied war, hat er danach das Recht, sich dort freiwillig zu versichern.
Selbstverständlich darf er nicht mehr selbständig sein. Das Vorgesagte
gilt nur unter dieser Bedingung. Verschweigt er dies gegenüber der
Krankenkasse und es kommt raus, fliegt er auch raus, und zwar
rückwirkend.
Gruss
Günter Czauderna

Ich bin selbständige Handelsvertreterin und ebenfalls seit 3
Jahren privat versichert. Sofern ich ihn mit 450 € mtl.
EINSTELLEN würde, könnte ich ihn dann gesetzlich versichern?

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist der einzige Weg zurück in die GKV.

Weiß die GKV von seiner selbständigen hauptbeschäftigung, wird
dies irgendwo abgefragt?

Darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Wenn das rauskommt, darf er alle Leistungen wieder zurückzahlen.

Könnte er sich nicht als freiwilliges Mitglied in der GKV

Nein (siehe oben).