Irgendwie problematisch

Hi!

Leider konnte ich kaum einen kurzen, aussagekräftigen Titel für dieses Posting finden; vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen:
Ende letzten Jahres hab ich mich von meiner Freundin getrennt; Ende Januar erfuhr ich dann, daß das „Ergebnis“ einer unserer letzten Nächte im September zur Welt kommen wird …

Bin jetzt ziemlich verwirrt. Mein erster Gedanke war, daß ich mit „ihr“ zusammenziehen will, weil ich eben auch am Leben unseres Kindes teilhaben will - und natürlich auch die entsprechende Verantwortung tragen will.
Andererseits weiß ich aber, daß ich mit der Mutter nicht glücklich werden kann (es klappt einfach nicht …).
Sollte ich es also darauf ankommen lassen, mit ihr zusammenziehen und „hoffen“, daß sich meine Gefühlslage ändert? Oder lieber jetzt Klarheit schaffen, damit nicht später emotionale Probleme, Umzüge und somit natürlich auch Aufwand und Kosten entstehen?
Glücklich werde ich wohl mit keiner dieser Varianten; vielleicht brauche ich auch „nur“ einen Denkanstoß …

Und generelle Frage (egal, was sonst noch kommen wird): was steht meiner Freundin eigentlich an finanziellen Mitteln zur Verfügung? Keine Panik, werde meinen Teil natürlich leisten, aber unser Beratungsgespräch bei pro Familia war so enttäuschend inhaltslos, daß wir (u.a.) schon gern wüßten, wie hoch unsere oder ihre Miete demnächst sein darf. Momentan verdient sie 1.600 netto (etwa). Wo kann ich nachlesen, was in welcher Stufe des Elternseins (Elternzeit) drin ist? Und wie staffelt sich das? Inwieweit wird mein Gehalt angerechnet wenn wir zusammen leben oder auch nicht?
Bitte versteht mich nicht falsch: hier geht´s natürlich nicht nur um kohle, aber mein emotionales Chaos hier niederzuschreiben wäre viel zu viel - und sehr verworren …
War vielleicht mal jemand in ähnlicher Situation?

Herzlichen Dank im Vroaus vom verwirrten
Vince. :c)

hallo vincent,

um als vater fuer dein kind da zu sein und verantwortung zu uebernehmen, musst du nicht mit deiner freundin zusammenwohnen.

wenn ihr euch aus guten gruenden getrennt habt, verschwinden diese gruende nicht nurch ein kind.

ich kenne (mich eingeschlossen) mehrere modelle, die gut mit 2 getrennten wohnungen funktionieren.

die finanziellen moeglichkeiten kenn ich fuer deutschland noch nicht so gut. aber ich vermute, dass alleinerziehende mehr an unterstuetzung erhalten und dass, wenn ihr ehe-aehnlich zusammenlebt, dein einkommen mitgerechnet wird.

salut
gernot

„Wegen des Kindes“ zusammenzubleiben ist wohl das Schlimmste, was Du Deinem Kind antun kannst.
Wegen des Kindes wieder zusammen zu ziehen ist noch etwas schlimmer.

Meine Eltern sind 10 Jahre lang zusammengeblieben - meintewegen. Ich wünschte, sie hätten das sein lassen.

Unbestritten braucht ein Kind beide Eltern - aber es braucht auch ausgeglichene und glückliche Eltern. Und mit der Frau wirst Du nicht glücklich sein.

Mittlerweile bin ich glückliche „Wochenendmami“: Mein Freund hat eine Tochter aus erster Ehe, die oft bei uns ist. Wenn sich beide Eltern einig sind und wirklich das beste für ihr Kind wollen (und nicht an dem Kind zerren, um dem anderen damit weh zu tun), funktioniert das getrennte Zusammenleben sehr gut.

„Unsere“ Kleine pflegt immer zu sagen: „Ich habe zwei Zu Hause, einen Papa, eine Mama und meine Nike“. Sie ist da sehr glücklich mit (nach anfänglichen Schwierigkeiten).

Es ist sicherlich die beste Lösung, wenn Ihr Euch keine Gedanken macht, ob Ihr es noch zusammen schafft, sondern wenn Ihr Euch Gedanken macht, wie Ihr es getrennt schafft. Deine Ex und Du, Ihr solltet Euch beide in Ruhe zusammensetzen, und einige Singe klären: Wie oft möchtest Du das Kind sehen und bei Dir haben? Wie kannst Du ihr vielleicht helfen mit Babysitten u. Ä., wenn sie weiter (oder wieder) arbeiten will? Wieviel Geld erwartet sie, wieviel kannst / möchtest Du bezahlen? Wie könnt Ihr Euch gegenseitig unterstützen?

Für Kinder ist Regelmäßigkeit und Sicherheit sehr wichtig, aber die kann man auch außerhalb des normalen Familienschemas finden. Regelmäßige Wochenenden bei dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, regelmäßige Unternehmungen zusammen. Du kannst Deinem Kind auch Halt geben, wenn es nicht bei Dir wohnt.

Vor allem, wenn es jetzt erst geboren wird: Es wird die Dreisamkeit in einer Wohnung gar nicht erst vermissen.

Mein Rat wäre: Versuche nicht, krampfhaft eine Familie zu gründen, wo nichts ist. Das gibt nur Leid und Tränen,. versucht lieber, gemeinsam einen Weg zu finden, der für Euer Kind der beste ist.

Liebe Grüße, Nike

Hallo Vincent,
zu Deinem „ersten Problem“ nur so viel:

„Kinderscheiße ist kein Ehe-Kitt!“

Kinder haben sehr-sehr feine Antennen, sie merken schneller als ihr beide, wenn und dass etwas nicht stimmt. Einmal ganz davon abgesehen, dass sie es in einem bestimmten Alter auch gnadenlos ausnutzen werden - im Endeffekt verpasst ihr als Eltern dem Kind damit einen erheblichen Knacks fürs Lebene. Es lernt nämlich unter Umständen, dass Ehe ein liebloses Nebeneinanderher ist…

Zur zweiten Sache:

Es gibt - da muss ich Dich enttäuschen - ein neues Gesetz zur Regelung von Unterhalt für Kinder. Demnach gibt es das so genannten „eheliche“ Kind überhaupt nicht mehr.

Daraus folgt: Neben dem festzulegenden reinen Unterhalt für das Kind, der zu einem maßgeblichen Anteil von Deinem Gehalt und dem Alter des Kindes abhängt, kann noch ein Unterhaltsanspruch Deiner Verflossenen hinzukommen. Wenn Sie nämlich glaubhaft machen kann, dass ihr bisheriger Lebensstandard durch das Kind nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dazu müsst ihr noch nicht einmal zusammengelebt haben…

Bei aller Verwirrnis behalte also kühlen Kopf und wende Dich so schnell als möglich an das für das Kind zuständige Jugendamt. Dort wird man Dir Vordrucke geben können.

Wenn das Kind geboren ist, wirst Du die Vaterschaft anerkennen müssen. Dazu muss die Mutter zusammen mit Dir beim Amtsvormund erscheinen. Sonst erhält sie kein Geld. Verschweigt sie den Vater nachdrücklich, kann es sogar soweit kommen, dass sie bei staatlichen Zuwendungen für das Kind Nachteile zu erwarten hat.

Zu diesem Termin bestehe darauf, den Unterhalt für das Kind bis zu seiner Volljährigkeit amtlich festlegen zu lassen. Das sind dann klare Summen auf einer Art Urkunde. Das ist ein einklagbarer Titel. Wenn sich Dein Gehalt einmal erheblich verbessern sollte, wirst Du nicht gleich zur Ader gelassen werden. Die Kindesmutter bzw. Erziehungsberechtigte müsste dann erst vor Gericht diesen Titel einklagen (auf ihre eigenen Kosten übrigens, das ist teuer, machen deshalb nur ganz wenige…).

Noch etwas zum Schluss: Gib Deinem Kind die Möglichkeit, Dich kennenzulernen. Der Rest ergibt sich von ganz allein. Ich kenne meinen leiblichen Vater bis heute nicht, und ich bin 32. Ich werde ihm das NIE verzeihen!!

Alles Gute,
Deine jana

Kleine Korrektur

Wenn das Kind geboren ist, wirst Du die Vaterschaft anerkennen
müssen. Dazu muss die Mutter zusammen mit Dir beim Amtsvormund
erscheinen. Sonst erhält sie kein Geld.

Falls du mit „Geld“ nur den Unterhalt meinst, hast du natürlich recht. Aber Kindergeld, Erziehungsgeld und evtl. Unterhaltsvorschuss bekommt man trotzdem, auch wenn man den Vater nicht angibt.

Gruß,
Delia

Falls du mit „Geld“ nur den Unterhalt meinst, hast du
natürlich recht. Aber Kindergeld, Erziehungsgeld und evtl.
Unterhaltsvorschuss bekommt man trotzdem, auch wenn man den
Vater nicht angibt.

Da muss ich Dir natürlich Recht geben. Allerdings hat das Kindergeld und das Erziehungsgeld nichts mit Mutter oder Vater zu tun. Dies bekommt Derjenige oder Diejenige, bei dem das Kind zum überwiegenden Teil lebt.

Unterhaltsvorschuss ist da schon etwas gaaaaanz anderes. Und ich habe eine Bekannte, die hat Einbußen bei der Sozialhilfe, da sie den Namen nicht genannt hat. Es tut also auf jeden Fall weh.