Hi zusammen, angenommen jemand hat eine Wohnung in einer alten Villa gemietet, neue Fenster sind eingebaut. Über den Winter hat derjenige festgestellt, daß das Haus über keine Außenisolierung verfügt, die Eingangstür ist in etwa wie eine Zimmertür und unten nicht dicht. Jetzt belaufen sich die Heizkosten bei demjenigen auf 2.500,00 € für zwölf Monate. Kann derjenige fristlos kündigen? Danke für Antworten und Gruß
Hallo,
nein, der Mieter kann nicht fristlos kündigen. Er kann gegenüber dem VM jedoch den Mangel erklären, wenn tatsächlich die Isolierung mangelhaft ist. Allerdings hat er keinen Anspruch auf eine Isolierung der Aussenwände.
Gruss Günter
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