Irreführende E-Mail-Adressen zulässig?

Es gibt E-Mail-Adressen, die durch die Gestaltung des local parts den Eindruck erwecken, der Absender gehöre zu einer bestimmten Firma/Institution/Organisation (z.B.: [email protected], [email protected], [email protected]). Ist das zulässig?

Es gibt für Emailadressen keine solchen Richtlinien, wie Du sie ansprichst. Man kann als Emailadresse angeben, was man möchte.
Nutzt man einen Emailgratisanbieter, kann man sich aussuchen, was noch frei sit, egal, ob es an irgendwas „erinnert“.
Wenn man im Besitz einer Domain ist, wird das alles noch einfacher. Hier sind einem keine grenzen gesetzt.

Letztlich wird dies ja auch immer wieder von Spammern ausgenutzt, damit man deren Email öffnet.

wenn kein missbrauch betrieben wird und die namensrechte inhabende institution kein problem damit hat, dann wohl ja

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wenn der Provider (kann auch die eigene Domain sein, mit der möglichkeit Mailadressen zu generieren) den Namen links vom @ zulässt, gibt es keine Einschränkung und kein Verbot.
mfG
Peter

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schon beantwortet, kam 2 mal!
Peter

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Hallo DAU x,

dies ist eine rechtliche Frage. Dazu kann ich dir leider keine Auskunft geben, sprich evtl. mal mit einem Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen
stups

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Das ist schon fast Rechtsberatung und liegt eigentlich nicht in meinem Befugnisbereich, aber …

Ja, das ist zulässig. Lediglich das Markenrecht darf nicht verletzt werden. Das einzuklagen ist aber Sache des Markeninhabers und nicht des Mailempfängers.

Sonnige Grüße
Ira

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Nein, meines Wissens nicht. Selbst die Domän selber wird diesbezüglich nicht generell von der zuständigen Stelle, in Deutschland die Denic, „überprüft“. Siehe z.B.
http://www.denic.de/de/faq-single/353/1/245.html?cHa…

Peter

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Hallo,

leider kann ich dir da gar nicht weiterhelfen.

Hoffe du findest trotzdem schnell eine Antwort.

Viele Grüße!

Ines

Hallo DaU x!

Ja, das ist zulässig, sofern die grundsätzlichen Regularien zum Markenrecht und dem Schutz der Rechte Dritter beachtet werden.

Aber mal ehrlich, wo ist denn in den von Ihnen genannten Beispielen die Irreführung wirklich? Tatsächlich ist nicht die Emailadresse die Irreführung, sondern die Unkenntnis des Emailnutzers über das Wesen der Emailadresse.
Die Ausnutzung der menschlichen Dummheit war aber noch nie verboten und ist das beste Marketingkonzept seit es Handel und Tausch gibt.
Erst wenn der Inhalt der Email strafrechtlich bedenklich ist und dies durch die Emailadresse zusätzlich unterstützt wird, kann die Gestaltung der Emailadresse als Täuschungsversuch bewertet werden.

Für Beschwerden zu missbräuchlicher Verwendung einer Emailadresse sollte man sich an die Emailadresse [email protected]. wenden, wobei meine beispielhafte Bezeichnung domain.tld Ihrer beispielhaften Domain provider.de entspricht, denn nicht immer ist hinter dem @-Zeichen die Domain eines Providers. Leider hat nicht jeder Domaininhaber eine abuse-Emailadresse eingerichtet, obwohl dies RFC-Standard ist.

Mit freundlichem Gruß,

Peter L.

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Ja!
Solange keine Schutzrechte Dritter verletzt werden…
Eine Adresse „[email protected]“ würde ich mir im Zweifel verkneifen, da die Namensrechte bei Disney liegen – auch wenn die das vermutlich nicht wirklich interessiert…
Gruß

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Hi DaU x!

Warum nicht?
Wenn der jeweilige Provider das Anlegen solcher Mailadressen erlaubt… Grundsätzlich kann man seine Mailadresse nennen, die man will. Inwieweit das seriös ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt!

Und jeder Mailempfänger sollte prinzipiell misstrauisch und vorsichtig sein, von wem er Mail öffnet/liest…

CU Stefan

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