irreführende Werbeaussagen

Hallo,

habe mir letzt ein neues Notebook zugelegt, dessen Akku laut Werbeaussage eine Betriebsdauer von 4-6 Stunden zulassen sollte.
In der mitgelieferten Bedienungsanleitung lautet die Herstellerangabe jedoch, dass der ausgelieferte Akku maximal 3 Std. hält, in der Praxis komme ich auf 2:30 Std. Es gibt einen anderen Akku, der, laut Hersteller, tatsächlich eine Kapazität von bis zu 6 Std. aufweist…

Frage: kann ich den kostenlosen Umtausch des Akkus fordern? (UWG §13 Abs.6)
oder kann ich nur vom Vertrag als Ganzes zurücktreten? (UWG §13a)

Vor etwa einem halben Jahr gab es (etwa sinngemäß) Medienberichterstattung, Über eine Gesetzesänderung dass Verkäufer verpflichtet sind, Waren auszuliefern, die den Werbeaussagen entsprechen … ist da überhaupt UWG anwendbar oder worauf bezog sich das??

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

einen Akku zu reklamieren ist generell schwierig weil einem da gewöhnlich unterstellt wird daß man die mangelnde Kapazität durch eigenes Verschulden hervorgerufen hat (z. B. zu häufiges Nachladen, Memory-Effekt, Tiefentladung, hohe Auslastung des Rechners, etc.).
Trotzdem kann es natürlich nicht in Deinem Interesse sein nun auf dem fehlerhaften Akku sitzen zu bleiben und ich würde das in der Tat auch reklamieren.

Allerdings kannst Du nur den fehlerhaften Akku tauschen lassen, ein Rücktritt vom Kaufvertrag - Notebook zurück, Geld zurück - ist nicht drin. Auch ein komplett neues Notebook wirst Du nicht bekommen. Die Frage ist auch ob Du den vom Hersteller angebotenen stärkeren Akku bekommen kannst - erstmal wird man Dir einen Austauschakku gleichen Typs andienen.
Um den höherwertigen Akku zu bekommen müßtest Du nachweisen daß die Variante, die Du bisher im Gebrauch hast, generell nicht die versprochene Kapazität aufweist - und das wirst Du nicht nachweisen können.

Der Sachmangel selbst fällt unter §434 BGB. Bist Du der Meinung daß ein solcher Mangel vorliegt kannst du dich an §437 BGB halten, der auch auf die weiteren §§ verweist.
Interessant für Dich ist §439 III BGB. Daraus ergibt sich, was ich oben beschrieben habe - daß Du nicht das ganze Notebook tauschen kannst wenn lediglich der Akku fehlerhaft ist.

Natürlich muß die Ware jeweils die beworbenen Eigenschaften aufweisen, also auch die zugesicherte Akkulaufzeit. Ich wüßte aber nicht daß das erst seit einem halben Jahr so wäre…

Gruß,

MecFleih

also, es ist so, dass der Hersteller zwei Akkuvarianten anbietet, die mit einer Laufzeit von 3 bzw. 6 Std. in der Bedienungsanleitung ausgewiesen sind.
Das gekaufte Notebook hatte den Akku für 3 Std. eingebaut, reicht die Herstellerangabe nicht als Nachweis aus?
Ich meine nur: wenn der Hersteller einen Akku anbietet, mit dem das Gerät 6 Stunden laufen soll, mir in der Werbung eine Akkulaufzeit bis zu 6 Std. versprochen wurde, aber ein anderer Akku mitgeliefert wurde, sollte doch der Nachweis erbracht sein und ich ein Anrecht auf den andern haben … oder?
Habe als Nachweis halt nur die Bedienungsanleitung.

liebe Grüße

Hi,

so wie Du es beschreibst gleube ich nicht daß Du da einen Ansatzpunkt findest.

Zwar heißt es „Akkulaufzeit bis zu 6 Stunden“, zuminedst aus Deinem Text habe ich aber nicht entnommen daß Dir explizit zugesagt wurde diese Akkulaufzeit zu haben.
Mit dem stärkeren Akku sollte dieser Wert erreichbar sein, allerdings hast Du ja nur den schwächeren…

Das scheint eine ähnliche Angabe zu sein wie in manchen Modeläden oder Versandhaus-Prospekten, da heißt es: „Jeans ab 5 Euro“. Allerdings gilt das nur für die kleine Größe - brauchst Du die Hose in 3 Nummern größer kostet’s plötzlich 7 Euro.
Deswegen ist die Werbeaussage aber nicht grundsätzlich falsch, denn in der Tat bieten sie Jeans ab 5 Euro an.

Bei Deinem Akku ist es ähnlich: Mit dem stärkeren Akku schaffst Du 6 Stunden, mit dem schwächeren eben nur 3. Reklamieren kannst Du nur wenn auch der kleinere Akku deutlich hinter seiner garantierten Leistung zurückbleibt, aber selbst dann mußt Du dich damit herumschlagen daß Akkus oft vom Austausch ausgeschlossen sind weil sie als Verschleißteil gelten.

Gruß,

MecFleih

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