Irreführende Werbung?

Moin,

wenn jemand in seiner Werbung z.B. schreibt „Alle Gebrauchtwagen der Region online“, ist das dann irreführende Werbung? Denn dass er nicht alle Gebrauchtwagen der Region online haben kann ist ja schon in dem Moment klar, wenn ich nur einen kenne dessen Gebrauchtwagen eben nicht dort online ist, richtig?

Wie kann man dagegen vorgehen?

Vor allem wenn man selber Gebrauchtwagen online verkaufen möchte :smile:

Hallo!

wenn jemand in seiner Werbung z.B. schreibt „Alle
Gebrauchtwagen der Region online“, ist das dann irreführende
Werbung?

Tja, die Aussage stimmt nicht… Doch kann ich mir sehr gut vorstellen, dass so etwas noch unter die werberische Freiheit fällt. „Region“ ist auch nicht genau zu definieren. Viele Fachmärkte haben ja z.B. auch Slogans wie „Alles für Branche xy“, obwohl sie wohl kaum jedes Produkt führen. Das darf man nicht so eng sehen, eine Abmahnung ist da wohl kaum möglich.

Gruß,
Jörg

Moin Jörg

Tja, die Aussage stimmt nicht… Doch kann ich mir sehr gut
vorstellen, dass so etwas noch unter die werberische Freiheit
fällt.

Wie weit geht denn diese „werberische Freiheit“?
Denn durch dieses (falsche!) Alleinstellungsmerkmal zieht er ja Interessenten auf seine Seiten, die dann nicht mehr bei anderen Anbietern gucken werden, da sie bei ihm ja angeblich schon alle Angebote zu sehen bekommen!

>„Region“ ist auch nicht genau zu definieren.

Von Region spricht er auch nicht in seiner Anzeige, ich habe das nur mal zur Verdeutlichung mit reingenommen. Es geht auch nicht um Autos, war nur ein Beispiel.
Konkret geht es um EXPO-Zimmer …

Ciao, Thorsten

Hallo Thorsten,

ein gewisses Maß von Übertreibung und Überzeichnung hat sich eingebürgert. Jeder weiß das. Wenn Du Dir ‚ne Marlboro ansteckt, glaubt Du trotz der Werbesprüche ja auch nicht, daß Du deshalb im nächsten Moment durch den Wilden Westen reitest.
Aus eigener Erfahrung sowohl als Abmahnender als auch als Abgemahnter kann ich Dir vorhersagen, daß Du Zeit und Geld investieren und verlieren wirst, ohne etwas Greifbares zu erreichen. Selbst wenn Du mit Aufwand erreichst, daß Dein Konkurrent die Formulierung nicht mehr verwendet, nimmt er eben eine andere. Ich an seiner Stelle würde dann möglicherweise das Messer wetzen und eine unangreifbare Formulierung wählen, die Dich noch viel mehr ärgert.
Einziger Gewinner wird in jedem Fall irgend ein Anwalt sein.
Deshalb mein Rat: Kümmere Dich intensiv um Dein Geschäft und laß‘ die Abmahnerei bleiben, wenn es sich bloß um Haarspalterei im Rahmen des üblichen Sprachgebrauchs handelt.

Gruß
Wolfgang