Hallo zusammen,
…Diskussion im Kollegenkreis.
Jeder kennt doch diese Anzeigen ,Werbeblätter in der Tageszeitung.
Nehmen wir folgendes Beispiel an:
Im Prospekt wird großartig beworben
-Lieferung innerhalb von 48 Stunden
-Auch telefonisch bestellbar unter: 123456 (10 Cent Minute aus …)
-Besuchen Sie auch unseren Internetshop
Es fehlt der Zusatz, das die 48 Stunden Belieferung nur bei entsprechender Bonitätsprüfung erfolgt.
Nur ein Bruchteil der Artikel ist auch telefonisch bestellbar
Im Internetshop gibt es nur allgemeine Informationen
Wäre irgendeiner dieser Punkte eine Irreführung des Verbrauchers?
Meiner Meinung nach, wäre sowas wenig professionell, jedoch
erlaubt.
Was denkt Ihr darüber ???
Viele Grüße
Christian
hi,
es handelt sich hier um eine „invitatio at offerendum“ (verzeiht mein latein, falls fehler enthalten), also die einladung ein angebot zu machen. diese sind nicht bindend, es handelt sich nicht um einen antrag auf abschluss eines kaufvertrages, den man mittels bestellung annehmen kann.
gleiches problem: viele menschen denken, auspreisung im supermarkt ist bindend und viele bestehen dann an der kasse auf den ausgezeichneten preis. ist aber nicht…
mfg vom
showbee
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es handelt sich hier um eine „invitatio at offerendum“
(verzeiht mein latein, falls fehler enthalten), also die
einladung ein angebot zu machen.
Was um alles in der Welt hat das mit der Frage zu tun, ob hier eine Irreführung vorliegt und welche Konsequenzen dies hätte?
gleiches problem: viele menschen denken, auspreisung im
supermarkt ist bindend und viele bestehen dann an der kasse
auf den ausgezeichneten preis. ist aber nicht…
Ansichtssache. Das ist zwar herrschende Meinung, aber sehr angreifbar.
Levay
hallo levay,
Was um alles in der Welt hat das mit der Frage zu tun, ob hier
eine Irreführung vorliegt und welche Konsequenzen dies hätte?
es geht doch um eine gesamtbetrachtung der anzeige. hier liegen in diesen anzeigen einfach unverbindliche anpreisungen (meist irgendwo stehts sogar im kleingedruckten) und eben nicht um angebote. und da diese auch von der rechtssprechung und lehre auch als solche unverbindlichen anpreisungen anerkannt werden, kann sich hieraus auch keine konsequenz ergeben.
oder was meinst du? es sind halt „blumige“ versprechen, mehr nicht!
gleiches problem: viele menschen denken, auspreisung im
supermarkt ist bindend und viele bestehen dann an der kasse
auf den ausgezeichneten preis. ist aber nicht…
Ansichtssache. Das ist zwar herrschende Meinung, aber sehr
angreifbar.
dann gib doch mal ein paar argumente, warum die h.M. hier nicht sinnvoll wäre und deswegen „sehr angreifbar“ ist. denk ich an die typischen supermarkt-fälle, fallen mir da keinerlei argumente ein…
vielleicht solltest du öfter auch begründen, was du schreibst!
danke und gruss:
showbee