Hallo!
Hallo
Person A besitzt seit ein paar Tagen einen neuen, befristeten,
Arbeitsvertrag (AV) im Bereich Gebäudereinigung und dieser
enthält einen irretierenden Passus zur Kündigung. Dieser
Passus lautet in etwa: „Der Vertrag endet am XX.XX.2016 oder
mit Beendigung des Dienstleistungsvertrags“. Ist das ein
Widerspruch in sich oder das so zulässig?
Das ist natürlich kein Widerspruch in sich, was bereits durch das Wörtchen „oder“ klar sein sollte. Der Vertrag enthält vielmehr eine definierte zeitliche Befristung sowie eine zusätzliche Sachgrundsbefristung (Ende des Auftrages). Der Beendigungsgrund, der früher eintritt, gilt dann als Beendigung.
Ob die Formulierung im geschilderten Fall so zulässig ist, ist zwar höchst zweifelhaft, aber nur durch einen Fachmenschen vor Ort, der den Gesamtvertrag vorliegen hat, zu beurteilen.
Grundsätzlich sind aber im Gegensatz zum Vorstellungsvermögen eines Vorposters sog. „auflösende Bedingungen“, die das Ende eines Arbeitsverhältnisses an ein bestimmtes Ereignis knüpfen, nicht unbedingt rechtswidrig - auch nicht bei einem ansonsten unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Die bekannteste „auflösende Bedingung“ - seit vielen Jahrzehnten zulässig - ist zB die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ohne Abzüge.
Vielen Dank! 
&Tschüß