Irrsinn Mindesteinkommen bei Wohngeldantrag

Hallo,

kann mir vielleicht jemand sagen, was man gegen den Irrsinn des Nachweises eines Mindesteinkommens zur Beantragung von Wohngeld tun kann? Reicht der Sozialhilferegelsatz als Mindesteinkommen oder muß es zwingend Sozialhilfe plus Miete sein? Wird der Wohngeldantrag also abgelehnt werden, wenn lediglich ein Einkommen unterhalb des für den betreffenden Haushaltes gültigen Sozialhilferegelsatz nachgewiesen wird, mit der Begründung, daß unterhaltspflichtige Angehörige zum Unterhalt herangezogen werden müssen (was dann ja auch das Einkommen erhöht und damit das Wohngeld senkt).

Man braucht ja eigentlich das Wohngeld, um die Miete bezahlen zu können, wenn man nachweist, daß man das auch ohne schon konnte, weist man ja eigentlich nach, daß man gar nicht bedürftig ist!

Moin,
was nützt es wenn Du oder auch wir über gesetzliche Richtlinie diskutieren. Diese wird den jeweiligen Sachbearbeiter nicht daran hindern, selbige anzuwenden.
Denn " nichts" anderes ist seine Aufgabe.
Diese Leute, auf denen immer so gerne rumgeprügelt wird, machen nur ihren Job. Der gewisslich nicht über bezahlt wird.
Sie dürfen sich das „gemaule“ ihrer Kundschaft anhören, können aber nichts daran ändern. Obwohl sie es bestimmt manchmal möchten.
Hier ist doch wohl der Gesetzgeber gefordert, und den hat ein großen Teil der Bevölkerung gewählt.
gruß
Dirk m.

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Moin,
was nützt es wenn Du oder auch wir über gesetzliche Richtlinie
diskutieren. Diese wird den jeweiligen Sachbearbeiter nicht
daran hindern, selbige anzuwenden.
Denn " nichts" anderes ist seine Aufgabe.

Natürlich, Du hast vollkommen recht; darum ging es mir eigentlich auch gar nicht. Im Grunde ist es ja auch exakt das, was man erwartet (sonst wär’s ja Rechtsbeugung). Ich wollte ja auch nur eine sachlich korrekte Antwort…tut mir also leid für die Wortwahl.

Nein kein Irrsinn
Hallo!

Das ergibt sich meines Wissens im deutschen Recht aus dem Zusammenspiel von Wohngeld und Sozialhilfe. Sobald du Anspruch auf Sozialhilfe hast, wird Wohngeld als Zuschuss zur Sozialhilfe vom Sozialamt bezahlt und es wird im Sozialhilfebescheid über diesen Zuschuss abgesprochen (sog. konzentriertes Verfahren -> du brauchst als Sozialhilfeempfänger dann nur einen Bescheid). Daher gibt es das „normale“ Wohngeld vom Wohngeldamt nur dann, wenn du keine Sozialhilfe beziehen kannst. Die Regel dient der Vereinfachung, geht aber nicht zu deinen Lasten.

Gruß
Tom