'Irrtümliche'(?) Mahnung

Hallo Freunde,
vor einiger Zeit habe ich online ein paar Bücher bestellt und die dazugehörige Rechnung auch bezahlt (den Beleg der Post AG habe ich natürlich noch). Nun bekam ich eine Mahnung über den Betrag zuzüglich einer Mahngebühr. Das „Service“-Telefon hat eine 0180-Nummer(!), sodaß ich ihnen eine mail geschickt habe.

Muß ich überhaupt auf solche unberechtigten Mahnungen reagieren? Oder kann ich irgendwann einem möglichen Gerichtsvollzieher den Einzahlungsbeleg unter die Nase halten?

Danke schonmal

Uwe

Hi,

„normale“ Mahnungen kannst Du eigentlich wegwerfen, wenn der Mahner nicht am längeren Hebel sitzt (z.B. Telephonanbieter). Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, kommt erst mal ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Dem kannst Du dann widersprechen, ohne daß Du 0190/333 333 anrufen mußt.

Allerdings kann es auch nicht schaden, den Kontoauszug entweder durchzufaxen (normalerweise eine „normale“ Telephonnummer ohne besondere Kosten) oder in Kopie mit einem ensteprechenden Hinweis an die genannte Adresse zu schicken.

Die Verhaltensweise hängt davon ab, was Du bereit bist, an Ärger, Zeit und Kosten zu investieren.

Gruß
Christian

Hallo Freunde,
vor einiger Zeit habe ich online ein paar Bücher bestellt und
die dazugehörige Rechnung auch bezahlt (den Beleg der Post AG
habe ich natürlich noch). Nun bekam ich eine Mahnung über den
Betrag zuzüglich einer Mahngebühr. Das „Service“-Telefon hat
eine 0180-Nummer(!), sodaß ich ihnen eine mail geschickt habe.

Wie du mit denen Kontakt aufnimmst ist egal. Aber am besten ist immer noch ein Brief. Eine 0180-Nummer ist kein Nepp. 0180 wird genommen, damit alle Kunden die gleichen Gebühren für einen Anruf zahlen, egal zu welcher Tageszeit oder aus welcher Entfernung sie anrufen. Der Tarif ist meist auch angegeben: Entweder ein einmaliger Betrag oder ein Minutenbetrag, der meist unter den Minutenbeträgen der Telekom liegt. die Gebührendifferenz zahlt der Halter der 0180-Nummer.

Daß Sex-Anbieter jetzt die 0180-Masche nutzen um anonym doch abzuzocken und weil keiner mehr für Bandansagen 3 Euro bezahlen will ist ein Marketingweg der Sex-Anbieter und treibt leider die Anbieter der seriösen 0180-Nutzung mit in dieses Ecke.

Muß ich überhaupt auf solche unberechtigten Mahnungen
reagieren? Oder kann ich irgendwann einem möglichen
Gerichtsvollzieher den Einzahlungsbeleg unter die Nase halten?

Zu Frage 1: oft ist im Schreiben der Text: Sollten sie inzwischen bezahlt haben, dann… (Einen Brief ganz zu lesen, hilft oft)

Zu Frage 2: Ja

außerdem hilfst du dem Unternehmen, wenn du es auf die geleistete Zahlung mit Weg und Datum aufmerksam machst.

gruss
winkel

Hallo,

kein Gerichtsvollzieher kommt ohne Titel des Gläubigers zu Dir. Soll heißen: Erst mal mußte verurteilt werden :smile:

Also, der Ablauf ist so:

  1. Eventuell eigenes Mahnverfahren, eigentlich unerheblich

  2. Dann aber Vorsicht: Gerichtliches Mahnverfahren: Amtsgericht XY schickt Dir einen Mahnbescheid. Und hier MUSST Du Widerspruch einlegen, denn sonst kann in der Tat vollstreckt werden.

  3. Wenn Du Widerspruch eingelegt hast, kann der Gläubiger (der ja in diesem Fall keiner ist), die Klage erheben. Natürlich ohne Aussicht auf Erfolg in diesem Fall.

0180-Nummern können teuer sein, bis zu 12 Cent die Minute (0180-5). Auf irgendeine Weise solltest Du aber Kontakt aufnehmen, denn das macht die Sache ja nun mal einfacher. Eine Verpflichtung besteht dazu ned, aber ich finde es anständiger, und auch für Dich dürfte es die Sache abkürzen.

Wobei das bei der Telekom auch anders sein kann. ICh habe mich schon so lange um einen Betrag streiten müssen, daß es offenkundig einfacher gewesen wäre, einmal Widerspruch gegen eine Mahnung einzulegen… :wink:

Christian