Irrtum, letztes Schild vergessen

huhu!

Jemand geht in einer ländlichen Gegend einkaufen.
Er biegt dazu von der Bundesstraße innerorts auf einen Parkplatz ab und verbringt einige Zeit im Geschäft.
Danach fährt er wieder auf die Bundesstraße auf.

Kurze Zeit später bemerkt er, wie er mit 100 km/h an einem Ortsausgangsschild vorbeifährt.
Währen er im Geschäft war, hatte er vergessen, dass er ein Ortseingeangsschild passiert hatte und die geschlossene Ortschaft, in der er sich befand, sah wegen der ländlichen Gegend gepaart mit langgezogenem Gewerbegebiet nicht nach einer solchen aus.

Meine Frage ist nun:
Inwiefern muss man also die Verkehrszeichen entlang des Weges behalten, wenn man anhält?
Das Anhalten kann sich ja auch länger hinziehen: Man könnte mehrere Tage in einem Hotel schlafen…
oder man könnte außerorts parken (wenn es keine Vorfahrtsstraße ist) und sich dann zu einer zweiwöchigen Wandertour aufmachen.
Müsste man, wenn man zurückkehrt und losfährt, noch die letzten Schilder wissen?

§ 11 OWiG:
„(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.“
http://dejure.org/gesetze/OWiG/11.html

Kennt jemand Gerichtsentscheidungen, wo bewertet wurde, ab mann man so einen Irrtum nicht mehr vermeiden können muss?

Gruß
Paul

§ 11 OWiG:
„(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht,
etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder
die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so
handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht
vermeiden konnte.“
http://dejure.org/gesetze/OWiG/11.html

Kennt jemand Gerichtsentscheidungen, wo bewertet wurde, ab
mann man so einen Irrtum nicht mehr vermeiden können muss?

Ich kenn da keine Entscheidung zu, aber die Grenze für Vermeidbarkeit liegt definitiv nicht beim „Vergessen“ von Schildern.

Wikipedia formuliert ausnahmsweise mal treffend:

Vermeidbar ist der Irrtum über die Widerrechtlichkeit dann, wenn das :Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder :wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt :gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst :den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre (Beschaffung der :erforderlichen Kenntnis z.B. durch Befragung eines Rechtsanwaltes).

Unvermeidbarkeit ist jedoch nur in eher ausgefallenen :Konstellationen denkbar und kommt in der Praxis selten vor.

Soweit ich weiss befinden sich Vorfahrtschilder (Spiegeleier) innerhalb geschlossener Ortschaften vor der Kreuzung , ausserhalb dahinter , so müsstest du wenn du ein Spiegelei siehst wissen, dass du dich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindest. :smile:

Liebe Grüße

Ortslage im Navi?
Ausfahrten sind aber nicht beschildert.
Gibt es eigentlich Navis, die Ortslagen anzeigen?
Ich übersehe manchmal den Ortausgang und wundere mich dann über die Drängler hinter mir.

Hallo jott053!

Gibt es eigentlich Navis, die Ortslagen anzeigen?
Ich übersehe manchmal den Ortausgang und wundere mich dann
über die Drängler hinter mir.

Wer stur nach Navi fährt ist eigentlich selber schuld. Ein Fahrzeugführer hat auf den fließenden Verkehr und auf nix anderes zu achten. DENN: …

Ein Navi zeigt keine Person vor dem Fahrzeug an, …
ein Navi unterscheidet auch nicht Fähren und Brücken, …
etc. …

Worauf ich aber eigentlich aus will!

Zwei Beispiele aus meinem Erfahrungsschatz.

  1. Ich fahre mit meinem Auto eine mir bekannte Straße (100km/h zulässig) und meine Tochter neben mir meinte hinter einer Kurve:„Da stand ein neues Schild, ich glaube 70 oder 80 stand da drauf.“ …
    Ich erstmal vorsichtig gebremst, ein Blick auf’s Navi zeigte mir „100“, …
    und als ich beschleunigen wollte, kam der berühmt, berüchtigte rote Blitz.

  2. In einer nahegelegenen Kreisstadt, welche für „Blitzaktionen“ extrem bekannt ist, stellt kurz vor Ortsausgang eine mobile Radarfalle auf. Jedes Navi zeigt auf der Strecke „50“. Blöd nur für die LKW-Fahrer, …
    denn denen wird vorher mit nem Baustellenschild „30 für LKW’s“ angezeigt! Ist für die Trucker sehr unangenehm, weil die wollen nach Hause oder deren Zeitplan einhalten !!! (Ich spreche hier bewusst nicht von Abzocke !!!) Sie sehen nur das Ortsausgangsschild - Und peng.

Die Fahrer die die Verkehrszeichen sehen und beachten, können ohne Navi doch recht kostengünstig fahren !!!

VG Thomas

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