IS-Veteranen ausbürgern

Tolles Vorbild.

Hallo,

wer das gut findet, kann ja in die Gegenrichtung flüchten.

wer ist in einem Krieg die Mordbande bzw. wer nicht?

Hallo,

das kann ich schlicht nicht beurteilen. Und verm. auch sonst niemand, der das nicht vor Ort erlebt.
Ich bin nur der Meinung, dass Verbrechen von Deutschen hier in Deutschland entsprechend geahndet werden sollten, unabhängig davon, ob es eine 2. Staatsbürgerschaft gibt.
Sonst haben wir Deutsche 2. Klasse - das ist nicht meins.

Gruß,
Paran

Warum? Verbrechen sollen in dem Land abgeurteilt werden, in dem sie begangen wurden. Gott sei dank wird in Zukunft diesen Verbrechern die D Staatsangehörigkeit entzogen. (Leider nicht rückwirkend).

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Für Verbrecher dieser Art auf jeden Fall.

Darum geht es nicht. Es geht darum diese Verbrecher nicht mit offenen Händen zu begrüßen. Und das macht unser Rechtssystem leider.

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Wo hast Du das denn her?
Man kann Angehörige einer terroristischen Vereinigung, Mörder und andere Gewaltverbrecher durchaus anders als mit offenen Armen empfangen, wir haben entsprechende Gesetze, man muss sie nur anwenden.
Aber sie beruhen auf dem Grundsatz, dass Gesetzesverstöße nachgewiesen werden müssen.

Ich finde es ziemlich O.K. nicht Gefahr zu laufen, aufgrund von Meinungen oder übler Nachrede irgendeiner obskuren Tat verdächtigt und daführ verurteilt zu werden.
Hättest Du gerne eine Justiz, der egal ist, wer was genau getan oder nicht getan hat?

Und damit hat sich für mich dieser AlleFürDolldeutsch-Thread denn auch, gegen Phobien gibt es keine Argumente.

Gruß,
Paran

Richtig. Da sind wir wieder bei „Mit voller Härte des Gesetzes“. Wann wird das wirklich angewendet?

Und das geht natürlich nur in D, oder wie?

Natürlich nicht, hat aber auch nichts mit der Frage zu tun.

Die BW-Soldaten haben sich aber nicht von D abgewandt. Der IS-ler ist bewusst einer Organisation protostaatlicher Natur beigetreten, hat dort in der Armee gekämpft, deren Ziel es auch gewesen wäre, D restlos abzuschaffen und sich das entsprechende Gebiet einzuverleiben.

Btw kann ein Deutscher mit weiterer Staatsbürgerschaft bereits heute seine deutsche verlieren, wenn er der Armee eines anderen Landes (ohne Genehmigung Deutschlands) beitritt. Die Armee ist hier aber definiert als offizielle Institution eines anderen Staates.

Von daher geht es bei der Gesetzesreform nur darum, dass den offiziellen Institution diejenigen gleichgestellt werden, die (offiziell) nichtstaatlicher Natur sind, von ihrer Wirkkraft einer solchen aber gleichkommen.

Nein, bei einem ausländischen Hanswurstverein wie der ehemaligen RAF käme die Regelung trotz „Armee“ im Namen natürlich nicht zur Anwendung. Aber bei bspw. einer Guerillaorganisation wie den Taliban oder der FARC schon. Und auch hier stünde demjenigen, dem die Staatsbürgerschaft entzogen wird, natürlich der Rechtsweg offen.

Gruß
vdmaster

Ah, deutscher Systemchauvinismus!

Die USA sind weitaus mehr Vorbild als ca. 90% aller anderen Staaten.

Scheinbar hast Du immer noch nicht begriffen, dass es gerade nicht um die Anwendung von Strafrecht geht. FHB hatte das eigentlich hinreichend klargestellt.