ISDN-Flat: Darf 'Powerusern' gekündigt werden?

Hallo!

Mal angenommen der Provider X bietet für y€ eine ISDN Internetflatrate an und bewirbt diese z.B. mit „unbegrenztes Surfvergnuegen“ „surfen so viel und so lange sie wollen“ und „keine Trafficbegrenzung“.

Kunde Z denkt sich jetzt „Jawoll, endlich mal 'ne richtige, erschwingliche ISDN-Flatrate“ und meldet sich an.
Er ist am Tag z.B. 5 Stunden online und denkt sich nichts böses, denn er hat ja eine Flatrate, Z sei ein Poweruser und würde für den laufenden Monat gesperrt, falls er sein Surfverhalten nicht drastisch ändert bzw kündigt ihm den Vertrag sogar mit dieser Begründung.
Darf Provider X das?
Z macht doch eigentlich nur von dem Gebrauch, was er gekauft hat und wofür er jeden Monat y€ an Provider X zahlt, oder?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss,
Master of Disaster

Hallo,

X und Y haben doch sicher einen Vertrag abgeschlossen. Ggf. sind auch die AGB von X Bestandteil dessen. Hieraus ist sicher näheres zu entnehmen. Ohne diese Informationen kann man das sicher nicht beantworten.

Gruß

S.J.

Mal angenommen der Provider X bietet für y€ eine ISDN
Internetflatrate an und bewirbt diese z.B. mit „unbegrenztes
Surfvergnuegen“ „surfen so viel und so lange sie wollen“ und
„keine Trafficbegrenzung“.

Kunde Z denkt sich jetzt „Jawoll, endlich mal 'ne richtige,
erschwingliche ISDN-Flatrate“ und meldet sich an.
Er ist am Tag z.B. 5 Stunden online und denkt sich nichts
böses, denn er hat ja eine Flatrate, Z sei ein Poweruser und
würde für den laufenden Monat gesperrt, falls er sein
Surfverhalten nicht drastisch ändert bzw kündigt ihm den
Vertrag sogar mit dieser Begründung.
Darf Provider X das?
Z macht doch eigentlich nur von dem Gebrauch, was er gekauft
hat und wofür er jeden Monat y€ an Provider X zahlt, oder?

Hallo,

wie schon erwähnt wurde, sollte man sich mal den Vertrag und die AGBs durchlesen, besonders das Kleingedruckte.

Es könnte sich um eine „geschummelte“ Flat handeln, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

Ein großer Telekommunikationsanbieter macht das zur Zeit auch mit einer Telefonflatrate. Die Bedingung bei dieser Flat ist dann z.B., dass sie nur für Telefonate ins Anbietereigene „Netz“ gilt.

Also nochmal genau nachprüfen, ob irgendwelche Bedingungen an die Flat geknüpft sind. Könnte in diesem Fall sein, dass das Volumen doch versteckt begrenzt wurde.

Gruß

Phoebe

Hi,

Z macht doch eigentlich nur von dem Gebrauch, was er gekauft
hat und wofür er jeden Monat y€ an Provider X zahlt, oder?

Eigentlich ja, aber wenn sich der Provider verrechnet hat, versucht er, irgendwie aus dem Vertrag heraus zu kommen.
Dazu: http://www.computerbase.de/news/internet/zugang_prov…

Das Thema poweruser ist nicht unbekannt.

mfg Ulrich

Ich halte die AGB nur für bedingt relevant. Einen Internetflatrate-Vertrag würde ich als Dienstvertrag qualifizieren. Und einen Dienstvertrag kann man unter Einhaltung entsprechender Fristen kündigen.

Auf ein Sonderkündigungsrecht, wie es sich vielleicht aus den AGB ergeben könnte, käme es insofern nur an, wenn

  1. die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden soll und/oder

  2. eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, an die sich der Provider nun nicht mehr halten möchte.

Für diese Fälle lohnt sich in der Tat ein Blick in die AGB - in denen sog. Powersurfer vermutlich wirklich erwähnt werden.

Levay