Tom, 46 Jahre, Christ, verheiratet in Deutschland arbeitet seit einen Jahr in Tripolis, Libyen. Er kommt alle 6-8 Wochen nach Hause. Weihnachten erzählte Tom seiner Ehefrau, Deutsche 43 Jahre alt, Christin, er habe sich vor Ort eine muslimische Türkin verliebt, führt seit einegen Monaten ein Doppelleben. Die Türkin samt Familie möchte dass sich Tom schnellsten scheiden läßt und die Türkin hat nun eine „imam wedding“ (islamische Hochzeit) vorgeschlagen, die ihre Beziehung vor Ort legalisieren soll. Hier in Deutschland lebt Tom und seine Frau gemeinsam in einem Haus mit ihren 2 Kindern, weder hat bisher das Trennungsjahr begonnen, noch liegt ein Scheidungsantrag vor.
Ist so eine Hochzeit möglich?
Wie sieht die rechtliche Seit aus?
Kann ein Christ mit 2 Frauen verheiratet sein?
Was bedeutet islamische Hochzeit?
Gibt es Voraussetzungen dafür?
Wie sieht das libysche Gesetz das?
Ist so etwas in Libyen überhaupt möglich?
Hallo,
aber gilt das auch, wenn die „Hochzeit“ nicht in Deutschland stattfindet?
Ein Ehepaar kann in Deutschland ja z.B. auch noch kirchlich heiraten, rechtlich hat das aber keine Bedeutung (außer vielleicht es geht um Sozialleistungen), regional würde so eine „Ehe“ aber auch ohne die Zeremonie beim Standesbeamten durchaus gesellschaftlich akzeptiert.
Tom, 46 Jahre, Christ, verheiratet
Ehefrau, Deutsche 43 Jahre alt, Christin,
Ist so eine Hochzeit möglich?
In dem Fall möchte ich auch auf das 6. Gebot verweisen.
„Du sollst nicht die Ehe brechen“
Nu weil hier deutlich darauf verweisen wurde, dass es sich um Christen handelt und für praktizierende Christen sollten die 10 Gebote schon Bestand haben.
Auch eine im Ausland geschlossene 2. Ehe führt zur Bigamie.
Art 6 EGBGB i. V. M 172 StGB
Wenn die vor dem Imam geschlossene Ehe in dem jeweiligen Land auch rechtlich Gültig ist (was ich mir in Lybien vorstellen kann, es aber nicht sicher weiß, im Iran ist dies aber sicher so) führt dies zur in Deutschland verbotenen Bigamie.
Grüße
miamei
Keine Ahnung welches Recht da in Libyen gilt und inwieweit das staatliche Recht mit dem islamischen Recht dort auseinanderfällt, aber die islamische Scharia erlaubt meines Wissens keine Ehe zwischen einer muslimischen Frau und einem nichtmuslimischen Mann, sondern nur umgekehrt. Ich bezweifle also aus dem Grund, dass man da eine islamische Hochzeit machen kann.
Wenn es eine nach libyischem Recht gültige Ehe ist, dann ist das bei uns Bigamie. Wenn es nur eine religiöse Ehe ist, die staatlich nicht anerkannt ist, dann vermutlich nicht (aber da kenne ich mich im deutschen Strafrecht nicht ausreichend aus, sag also mal lieber nix).